Berlin – Ältere Menschen sollen künftig keinen neuen Personalausweis mehr beantragen müssen. Wer bei der Beantragung seines letzten Personalausweises 70 Jahre oder älter war, soll diesen unbegrenzt weiterverwenden dürfen. Die Pflicht zur Neubeantragung nach Ablauf der Gültigkeit nach zehn Jahren fällt weg.
Die Regelungen finden sich etwas versteckt im ebenfalls beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung der digitalen Brieftasche auf dem Handy, der sogenannten EUDI-Wallet, die zum Januar starten soll. Wann die neuen Personalausweis- und Pass-Regelungen konkret in Kraft treten, ist noch offen. Das dürfte realistischerweise erst in der zweiten Jahreshälfte der Fall sein.