Werden Jugendgruppen ungleich behandelt?

von Redaktion

Förderrichtlinien: Nach Einwänden von Stadträtin Köhr verschiebt Stadtrat Beschluss

Waldkraiburg – Die Sportförderung ist neu geregelt (wir berichteten). Auch für den Kinderfonds hat die Stadt Richtlinien erlassen. Die geplante Neufassung der Jugendförderrichtlinien lässt dagegen noch auf sich warten. Stadträtin Eva Köhr äußerte in der jüngsten Sitzung einige Einwände gegen das Papier, das die Verwaltung zur Abstimmung im Stadtrat vorlegte. Und erreichte damit, dass die Entscheidung vertagt wurde.

Köhr sieht in der Neufassung der Jugendförderrichtlinien einige Regelungen, die zu einer Ungleichbehandlung der kirchlichen Gruppen, der Feuerwehren oder anderer Organisationen mit den Sportvereinen führen. Sie monierte etwa, dass für eine Förderung im Sport mindestens fünf minderjährige Mitglieder Voraussetzung sind, bei den anderen Jugendgruppen aber mindestens sieben. Die kleine Ministrantengruppe von Christkönig mit sechs Minis würde demnach keine Unterstützung bekommen. Köhr fordert eine Angleichung der Regularien.

Während in der Sportförderung pro Kopf künftig neun Euro Zuschuss im Jahr gewährt werden, erhalten nach dem aktuellen Entwurf der Jugendförderrichtlinien Gruppen eine Basisförderung in Höhe von 75 Euro. Anhand von einigen Beispielen rechnete sie vor, dass die große Ministrantengruppe in Pürten und St. Erasmus auf eine Förderung von gerade mal 2,33 Euro im Jahr käme und auch andere Gruppen deutlich unter den Sätzen bei der Sportförderung liegen. Dabei sei auch diese Jugendarbeit hochsozial und integrativ. Diese Ungleichheit dürfe nicht sein, so Köhr, die eine Basisförderung von neun Euro pro Jahr und Kind/Jugendlicher fordert.

Zwar lassen sich die Sportförderrichtlinien und die Jugendförderrichtlinien aufgrund ihrer unterschiedlichen Struktur nicht direkt vergleichen. Die Jugendförderung lässt mehr Spielraum für spezielle Anträge, sieht etwa auch die Förderung von Freizeitmaßnahmen, Geräten und Material vor. Für mitgliederstarke und aktive Gruppen kann dies mit der Neufassung eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Regel bringen, wie die Verwaltung am Beispiel der Katholischen Landjugendbewegung Pürten/St. Erasmus aufzeigt, die 200 Euro mehr bekäme.

Diese speziellen Anträge gehen aber kaum bei der Stadt ein, so Köhr. Nur die evangelische Kirchengemeinde bietet regelmäßig Jugendfreizeiten an.

Und die Stadträtin machte darauf aufmerksam, dass ein großer Teil der Sportförderung die Übungsleiterzuschüsse ausmachen. Jugendleiter bekommen solche Zuschüsse nicht.

Im Stadtrat war man sich einig, die Entscheidung noch einmal zu verschieben. Die Aktualisierung der Jugendförderrichtlinien, eine freiwillige Leistung der Stadt, für die ein Budget in Höhe von 7500 Euro im Jahr vorgesehen ist, wird also erst im nächsten Jahr beschlossen.hg

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