Waldkraiburg – Die Polizei hat am späten Freitagabend bei einer Kontrolle im Stadtgebiet bei einem 18-jährigen Mann ein verbotenes Elektroimpulsgerät ohne Prüfzeichen aufgefunden.
Der Mann führte das Gerät seinen eigenen Angaben nach zur Selbstverteidigung mit. Dieser „Elektroschocker“ ist gemäß dem Waffengesetz jedoch als verbotener Gegenstand eingestuft und darf auch nicht zur Selbstverteidigung geführt werden, informiert die Polizei. Deswegen wurde das Elektroimpulsgerät sichergestellt. Den jungen Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz. re