Gars – Erneut war in der Gemeinderatssitzung der Bebauungsplan „Redemptoristenkloster mit Gymnasium Gars“ Gegenstand der Beratung.
Wie berichtet, hatte die Denkmalschutzbehörde erhebliche Einwände, vorwiegend für den denkmalgeschützten Klosterbereich, erhoben. So missbilligte das Landesamt für Denkmalpflege die Errichtung von Parkplätzen im ummauerten Klostergarten und hatte auch planerische Überlegungen zu einem neuen dritten Hof, der als drittes Karree der Klosteranlage angedacht war, abgelehnt, da schon die heute bestehenden Baukörper (Bibliothek und Küchentrakt) bereits eine Fehlentwicklung bedeuteten.
Ferner wurde empfohlen, den an gleicher Stelle wie bisher vorgesehenen Busparkplatz zu verlegen und nur Ausstiegsbereiche vorzusehen. Hinzu kam der Hinweis, dass im Bereich des ehemaligen Augustinerchorherrenstifts liegende Bodendenkmäler von jeglicher Bebauung freizuhalten seien.
Da all diesen Einwendungen rechtliche Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen zukommt, berieten Planer und Gemeinde darüber und beschlossen, hinsichtlich der Schaffung von Parkplätzen im ummauerten Klosterbereich zunächst die erforderlichen Erlaubnisverfahren zu beantragen bzw. mit der Unteren Denkmalschutzbehörde einvernehmliche Vereinbarungen zu treffen.
Vorschlag: Neue Bibliothek und neuer Küchentrakt
Bezüglich eines projektierten dritten Karrees im Klosterbereich wurde, um den Einwänden der Denkmalschutzbehörde Rechnung zu tragen, vorgeschlagen, die bestehenden Gebäude der Bibliothek und den Küchentrakt zu entfernen und neue, bedarfsgerechte Gebäude zu errichten. Nur so könnten die durch den Neubau des Gymnasiums und durch neu zu schaffende Freiflächen wegfallende bebaubare Flächen kompensiert werden. So ergebe sich zum Beispiel für künftige Erweiterungen des Instituts für Lehrerfortbildung ein erhöhter Raumbedarf, der durch Schaffung eines dritten Karrees mit Innenhof gedeckt werden könne. Auch werde das Ortsbild durch diese Planung aufgewertet.
Hinsichtlich des Busparkplatzes wurde den denkmalpflegerischen Einwänden entgegengehalten, dass reine Ausstiegsstellen nicht ausreichten, da die Schüler nach der Unterrichtszeit auch wieder einsteigen müssten. Allerdings würden die auf dem jetzigen Busparkplatz bestehenden Pkw-Stellplätze entfallen. Außerdem werde der nur zu bestimmten Tageszeiten genutzte Busparkplatz mit Grünzonen durchsetzt. Auch habe der Gemeinderat diese Aufwertung und Weiternutzung des Busparkplatzes beschlossen.
Zur Planung eines dritten Karrees im Klosterbereich hat zwischenzeitlich ein Beratungsgespräch, an dem Vertreter des Landesamts für Denkmalpflege, des Planungsbüros Furch, des Klosters, der Gemeinde und des Landratsamts samt Rechtsanwälten teilnahmen, stattgefunden. Dabei fand ein detaillierterer Entwurf des Planungsbüros die Zustimmung des Landesamts, unter der Voraussetzung, dass bestimmte Auflagen eingehalten werden, zum Beispiel Höhenbegrenzungen und der Rückbau der Parkplatzflächen im Klostergarten nach Beendigung der Bauarbeiten am Gymnasium. Danach sollen Parkmöglichkeiten ersatzweise im Nordosten des Planungsgebiets geschaffen werden.
Einstimmig billigte der Gemeinderat die dargelegten Änderungen des Bebauungsplans und seine neuerliche Auslegung für die Öffentlichkeit.