Leben geändert, Bewährung bekommen

von Redaktion

Aus dem Gerichtssaal 31-Jähriger ging selber zur Entgiftung und wurde belohnt

Wasserburg – Der 31-jährige Lagerist war den Wasserburger Polizisten längst bekannt. Obwohl er mehrfach kontrolliert und angezeigt worden war, fuhr er immer wieder nicht nur ohne Führerschein mit dem Auto, nein: er tat das noch dazu unter Drogeneinfluss.

So verständigte die Polizei in Erding die Beamten in Wasserburg, man möge auf den hier Angeklagten ein Auge haben. Und so beobachteten die zivilen Polizisten, wie der 31-Jährige ein fremdes Nummernschild an seinen Wagen montierte. Kurz nachdem er weggefahren war, unterzog man ihn einer Kontrolle. Nicht genug, dass er keinen Führerschein hatte, er war auch mit einem nicht angemeldeten Fahrzeug, ohne Versicherungsschutz, mit falschen Nummernschildern und unter Drogeneinfluss unterwegs. Auch andere Wasserburger Polizisten wussten um die Probleme des Lageristen und kontrollierten ihn immer wieder. Es kam zu mehreren Anzeigen aus demselben Anlass.

Vor Gericht war der Mann in allen Anklagepunkten geständig. Alles, so erklärte er, hing mit seiner damaligen Drogenabhängigkeit zusammen. Er fuhr immer wieder mit dem Auto, um sich mit seinen Dealern zu treffen.

Alle diese Taten fanden 2016 und 2017 statt. Nun sei er bereits viele Monate drogenfrei, weil er erkannt habe, dass ansonsten seine Ehe, seine Arbeit, ja sein Leben insgesamt in die Brüche gehe. Er hatte von sich aus eine Entgiftungskur gemacht.

Lange Liste an Straftaten

Problematisch war allerdings, dass er bereits eine lange Liste von Straftaten aus der Vergangenheit mit sich herumschleppte.

So erklärte die Staatsanwältin, dass es die hohe Rückfallgeschwindigkeit und die Vorstrafenliste ihr schwer machten, dem Angeklagten, den sie mit 22 Monaten Haft bestraft sehen wollte, noch einmal die Chance einer Aussetzung zur Bewährung zu gewähren. Aber im Hinblick darauf, dass nun eine echte Änderung in der Lebenshaltung erkennbar sei, solle er noch diese letzte Chance bekommen.

Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Markus Frank unterstrich, dass sein Mandant alle notwendigen Maßnahmen zur Gesundung und Rehabilitierung aus eigenem Antrieb unternommen habe, dass er niemals mit Drogen gehandelt habe und dass alle Taten nun etwa zwei Jahre zurück lägen. Darüber hinaus habe er nun seit Längerem eine gesicherte Anstellung und sei um seine Familie bemüht.

Er hielt eine Strafe von zwölf Monaten für angemessen – die man durchaus zur Bewährung aussetzen könne.

Der Vorsitzende Richter Christian Merkel erklärte dem Angeklagten, dass es sich zu seinem Glück gewendet habe, dass das Ermittlungsverfahren so lange gedauert hatte. Hätte das Verfahren ein Jahr früher stattgefunden, so wäre er um einen Gefängnisaufenthalt wohl nicht herumgekommen. Aber der Angeklagte habe die Zeit sinnvoll genutzt und plausibel gemacht, dass er sein Leben tatsächlich ins Positive ändern wolle.

Deshalb setzte er die Haftstrafe von 15 Monaten auf vier Jahre zur Bewährung aus. Dabei unterstellte er ihn einem Bewährungshelfer und erlegte ihm regelmäßige Drogenscreenings auf, mittels derer er beweisen müsse, dass er drogenfrei bleibt. Eine Geldbuße von 750 Euro zeigte zudem, dass dies eine Chance und keineswegs ein Freispruch war.

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