Gesundheitsamt droht mit Bußgeld
Umsetzung der Impfpflicht im Landkreis hat begonnen – Noch keine Arbeitsverbote
Mühldorf – Die Impfpflicht für Mitarbeiter im Gesundheitswesen ist rechtens, das Gesundheitsamt Mühldorf hat nach eigenen Angaben mit der Umsetzung der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht begonnen. Das teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Betretungsverbote oder Bußgelder gibt es allerdings