Kreishaushalt muss warten

Mühldorfs Landrat Max Heimerl hat gute Gründe für die Verspätung des Kreishaushalts. Foto Landratsamt
Zu viele Unwägbarkeiten – Verabschiedung soll im Januar erfolgen
Mühldorf – „Wir werden dieses Jahr keinen Haushalt für 2023 erstellen“, erklärte Landrat Max Heimerl kürzlich bei der Kreisversammlung des Bayerischen Gemeindetages den versammelten Bürgermeistern in Aschau. „Wir können jetzt keinen soliden Haushalt aufstellen.“ Daher möchte er mit der Haushaltsplanung warten und sie ins kommende Jahr verschieben. Die Fraktionsvorsitzenden und die Bürgermeister würden entsprechend informiert.
Warten auf
Schlüsselzuweisungen
„Es stehen hohe Belastungen im Schaufenster“, begründete Heimerl die Planungsunsicherheit und verwies unter anderem auf das Defizit des „InnKlinikums“ Altötting und Mühldorf, die Entwicklung bei den Energiepreisen und die Entlastungspakete der Bundes- und Landesregierung. Hier sei noch nicht absehbar, ob und wie die Kommunen davon betroffen seien oder davon profitieren würden. Als Beispiel nannte er das Acht-Milliarden-Euro-Paket des Bundes, das Krankenhäuser vor einer Insolvenz schützen soll. Aber was sei mit den Häusern in öffentlicher Hand? Die können streng genommen nicht zahlungsunfähig werden. Heimerl: „Wir wissen nicht, was da bei uns ankommt. Es sind ganz viele Dinge offen, und wir müssen spekulieren.“ Daher sei es sinnvoller, die Haushaltsplanung 2023 zu verschieben.
„Die Verabschiedung des Haushaltsentwurfs 2023 in den Kreisgremien soll nach derzeitigem Stand Ende Januar 2023 erfolgen“, teilte Pressesprecher Wolfgang Haserer vom Landratsamt Mühldorf auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen mit. Die Verschiebung der Haushaltsaufstellung auf Ende Januar 2023 sei im Konsens mit den Fraktionssprechern und der Kreisvorstandschaft der Bürgermeister erfolgt und auf breite Akzeptanz gestoßen. „Ziel ist es, im laufenden Haushaltsaufstellungsverfahren möglichst viele der bestehenden Unwägbarkeiten wie zum Beispiel die Höhe der Schlüsselzuweisungen, die Mitte Dezember veröffentlicht werden, zu berücksichtigen.“ Dabei sind Fristen zu beachten. Die Haushaltssatzung des Landkreises samt ihren Anlagen – also der Haushaltsplan – ist spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Demnach müsste nach dem Gesetzeswortlaut (Art. 59 Abs. 2 LkrO) Ende November 2022 der Haushalt 2023 im Kreistag verabschiedet werden, um ihn rechtzeitig zum 1. Dezember 2022 der Regierung von Oberbayern zur Genehmigung vorlegen zu können. Dabei handele es sich um eine sogenannte Regelfrist, so das Landratsamt. Verstöße würden von den Rechtsaufsichtsbehörden nur bei einem erheblichen Zeitverzug beanstandet.
Wie hoch fällt
die Umlage aus?
Der verspätete Kreishaushalt hat auch Auswirkungen auf die Kreisumlage und damit auf die Haushaltsberatungen der Gemeinden im Landkreis Mühldorf.
Ohne die Höhe der Kreisumlage zu kennen, können auch die Gemeinden nicht verlässlich planen. „Grundvoraussetzung für die Festsetzung der neuen Kreisumlage für das Jahr 2023 ist das Vorliegen eines genehmigten Haushalts 2023“, erklärt das Landratsamt. „Demzufolge ist bis zur Neufestsetzung die für das Jahr 2022 festgesetzte Kreisumlage weiter zu entrichten. Erfahrungsgemäß verabschieden die Gemeinden ihre Haushalte nicht vor März.“
Nach der für Ende Januar geplanten Verabschiedung des Haushalts 2023 stehe auch die Höhe der Kreisumlage fest und die Gemeinden hätten ausreichend Zeit, die Kreisumlage-Belastung in ihre Haushaltsentwürfe für das Jahr 2023 einzuplanen.