Urteil
Schmerzensgeld nach Polizeiirrtum
Karlsruhe – Wer irrtümlich durch Polizeigewalt oder andere Behördenmaßnahmen zu Schaden kommt, kann künftig neben Ersatz des Sachschadens auch ein Schmerzensgeld bekommen. Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mitteilte, gab er seine frühere gegenteilige Rechtsprechung auf. Hintergrund ist ein Schu