Nichtstun kann strafbar sein
Hilflosen Personen sollte man helfen – schon im eigenen Interesse. Denn wer nichts tut, macht sich unter Umständen strafbar. „Unterlässt eine Person eine gebotene Hilfe, spricht man von einem Unterlassungsdelikt“, erklärt Rechtsanwalt Gregor Samimi aus Berlin. Geregelt ist der Straftatbestand der un