Urteil nach Sprung vor Zug

von Redaktion

Wuppertal – Nach seinem lebensgefährlichen Sprung mit einem fremden Kind vor einen Zug in Wuppertal wird ein 24-Jähriger in der Psychiatrie untergebracht. Es sei völlig klar, dass „eine Gemeingefährlichkeit auf unabsehbare Zeit“ vorliege, begründete das Landgericht Wuppertal. Bei dem Beschuldigten wurde eine Schizophrenie festgestellt. Wie durch ein Wunder überlebten der Junge und der Mann die Wahnsinnstat nahezu unverletzt. Der Fünfjährige wird aber eine Trauma-Behandlung beginnen.

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