Bedingungen für das „H“-Kennzeichen: Mindestens 30 Jahre alt und spezielles Gutachten
Oldtimer können Historien-Kennzeichen tragen: Ein „H“ am Ende des Kfz-Kennzeichens dürfen jene Gefährte führen, die als „historisches Kulturgut“ gelten und mindestens 30 Jahre alt sind. Dann sind pauschal 191,73 Euro Steuern für Pkw und Lkw und 46,02 Euro für Motorräder fällig. Das ist für alle Fahr