Begriffe zur Sterbehilfe

. Tötung auf Verlangen/Aktive Sterbehilfe: Tötung auf Verlangen liegt vor, wenn jemand durch das „ausdrückliche und ernstliche Verlangen“ des Getöteten zur Tötung bestimmt wurde und den Tod gezielt aktiv herbeiführt. Die Tötung auf Verlangen ist in Deutschland verboten, in den Niederlanden, Belgien

Freitag, 14. November 2025

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