Ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“
Bundesregierung will Verfassungsgerichtsurteil zur Sterbehilfe genau auswerten
Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht leitet aus dem Grundgesetz ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben ab. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen, wie aus dem am Aschermittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil hervorgeht. Das Verbot der sogenannten ge