Hanau: Geldstrafe für Vater

von Redaktion

Hanau – Der Vater des Hanauer Attentäters ist vom Landgericht Hanau wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden. Der 75-Jährige hatte demonstrierende Angehörige der Anschlagsopfer seines Sohnes als „wilde Fremde“ bezeichnet. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, das Spezialeinsatzkommando, das in der Tatnacht in sein Haus kam, als „Terrorkommando“ bezeichnet zu haben.

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