Frankfurt am Main – Die Betreiberin eines Frauenfitnessstudios soll 6000 Euro an eine von ihr abgewiesene Transsexuelle bezahlen, die nach dem Transsexuellengesetz ihren Personenstand von männlich auf weiblich änderte. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine Vielzahl von Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegen die Frau fest.
So hatte die Betreiberin online sieben Artikel mit Foto und Namensnennung über die nicht in der Öffentlichkeit stehende Klägerin veröffentlicht. Das Gericht ordnete an, diese Berichte zu unterlassen und stellte unwahre Tatsachenbehauptungen fest.
Auslöser des Rechtsstreits war, dass die Klägerin nach der ohne eine geschlechtsangleichende Operation vollzogenen Änderung ihres Personenstands von Mann auf Frau ein Probetraining wollte.