Mühldorf – Wie aus aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamts hervorgeht, ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen in Bayern rückläufig. 3294 Verbraucherinsolvenzverfahren wurden an den Insolvenzgerichten im Freistaat im ersten Halbjahr 2018 beantragt. Gegenüber 2017 ist das ein Rückgang von 8,9 Prozent im gleichen Zeitraum.
Ein ähnliches Bild zeigt sich im Raum Mühldorf: Wurden 2017 im ersten Halbjahr noch 40 Insolvenzverfahren am Amtsgericht eröffnet, was damals ein Plus von 60 Prozent gegenüber 2016 (25 Verfahrenseröffnungen) bedeutete, waren es zwischen Januar und Juli 2018 nur 27 eröffnete Verfahren. Das entspricht einem Rückgang um 32,5 Prozent. Es geht um Forderungen in Höhe von über einer Million Euro. 2017 ging es um 1,7 Millionen Euro. Ist ein Insolvenzantrag gestellt, kann das zuständige Gericht diesen „mangels Masse“ auch abweisen. Dies geschah in Mühldorf 2018 und 2017 kein einziges Mal. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Abwicklung der Zahlungsunfähigkeit einer natürlichen, also privaten Person. sen