Rosenheim – Die Bundesregierung hat eine erneute Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld bis zum Jahresende beschlossen. Die bisher auf Ende September
befristete Regel wird somit um drei Monate verlängert, teilt die Agentur für Arbeit Rosenheim in einer Pressemeldung mit.
Wenn Kurzarbeit unvermeidbar ist, ist es sinnvoll, diese Zeit für die betriebliche Weiterbildung zu nutzen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann mit Qualifizierungsberatung und Zuschüssen zu den Lehrgangskosten unterstützen. Sie empfiehlt jedem Unternehmen, sich vor Beginn jeder Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit dem Arbeitgeberservice der regionalen Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen.
Ansprechpartnerinnen bei der Agentur für Arbeit Rosenheim:
• Stadt und Landkreis Rosenheim: Anna Buschmann (Telefon 08031/ 202425); Ivana Reischl Telefon 08031/202279); Franziska Schmaus (Telefon 08031/ 202232).
• Landkreise Miesbach und Bad Tölz-Wolfratshausen: Elke Neugebauer (Telefon 08024/904752).