Rentensteuer schon bei 1200 Euro brutto

von Redaktion

Immer mehr Rentner müssen Steuern zahlen. Und für alle, die schon zahlen, steigt die Steuerlast weiter an. Das im Jahr 2005 so angelegte System wird zum politischen Dauerbrenner.

VON MARTIN PREM

Berlin – Wer im Jahr 2019 in Rente ging oder noch geht und bei der Rentenversicherung den Anspruch auf 1200 Euro Bruttorente im Monat erworben hat, kommt in den Genuss eines fragwürdigen Privilegs: Erstmals sind Neurentner bereits mit dieser Rentenhöhe steuerpflichtig. Und im Jahr 2040 werden, wenn sich nichts Grundlegendes ändert, auch Neurentner mit unter 1000 Euro brutto zur Steuerzahlung herangezogen.

Als die Rentensteuer im Jahr 2005 unter der rot-grünen Regierung von Gerhard Schröder eingeführt wurde, waren Durchschnittsrentner von einer Steuerpflicht weit entfernt. Die meisten seien gar nicht betroffen, hieß es. Und das stimmte auch – als Momentaufnahme. Denn anfangs war nur der Arbeitgeberanteil der Rente zu besteuern. Wer also 1500 Euro Rente im Monat hatte, kam damit allein noch nicht in die zu versteuernde Zone. Doch bis 2040 wird Jahr für Jahr ein höherer Anteil der Rente der Steuer unterworfen. Am Ende sind es 100 Prozent. Anhand unserer Tabelle kann man grob einschätzen, wie sich die Sache auswirkt.

Bei 1700 Euro Bruttomonatsrente wurden bei Rentenbeginn 2010 nur 294 Euro Steuern fällig, heuer sind es 758 Euro. Dazu kommt noch: Der steuerfreie Anteil der Rente wirkt wie ein fixer Steuerfreibetrag. Jeder Cent, um den die Rente steigt, wird zu 100 Prozent besteuert. Damit rutschen Jahr für Jahr mehr vorher verschonte Rentner in die Steuerpflicht.

Das könnte zum politischen Dauerbrenner werden. Denn regelmäßig tweetet Dietmar Bartsch, Bundestags-Fraktionschef der Linken, zum Thema. Und Jahr für Jahr lässt er sich von der Bundesregierung über eine Anfrage die Zahlen liefern, die er dieser Regierung dann vorhält: „In den nächsten Jahren wird die Steuerlast auch für kleine und mittlere Renten immer weiter steigen“, sagt er. Er forderte Finanzminister Olaf Scholz und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) auf, ein Konzept mit deutlich höheren Freibeträgen vorzulegen.

Insgesamt flossen 2015 rund 34,65 Milliarden Euro Einkommensteuer von Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften an den Staat. Was in diesem Zusammenhang aber zu berücksichtigen ist: Seit 2005 können die Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Das mindert die Steuerlast in der Erwerbsphase, verschiebt sie aber ins Rentenalter.

Von einer „faktischen Rentenkürzung“ spricht Bartsch und liegt damit nicht ganz falsch: Denn um das verfügbare Einkommen im Alter stabil zu halten, hätten die Beiträge erhöht werden müssen. Das aber hätte die Lohnnebenkosten in die Höhe getrieben. Deshalb ist die Politik davor aus gutem Grund zurückgeschreckt.

Arbeitnehmer sollten gegensteuern, wurde mit der Reform immer wieder signalisiert. Durch betriebliche Altersvorsorge oder Riester-Renten könnte diese, aber auch andere Rentenlücken geschlossen werden. Doch optimistische Berechnungen waren unrealistisch: Gebühren, Provisionen, Krankenkassenbeiträge und Steuern – und schließlich das gegenwärtige Zinsniveau zehren am Sparerfolg. Es gibt Fälle, in denen der Sparstrumpf unterm Kopfkissen die bessere Wahl gewesen wäre.

Allerdings wurde die Rentensteuer der Politik aufgezwungen. Ein Beamter hatte vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil seine Pension besteuert wurde, die Renten von Angestellten und Arbeitern aber nicht. Die obersten Richter gaben ihm Recht und erzwangen so die Reform. MIt Material von dpa

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