LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Ausgleich für die Schenkung

Letztlich geht es in Ihrem Fall um eine weitere Schenkung in Höhe von 60 000 Euro an ein Kind. Rechtsverbindlich ist ein solches Schenkungsversprechen nur, wenn es notariell beurkundet wird. Aber Sie müssen für die Übertragung der Immobilien ja ohnehin zum Notar, dann kann er die weiter gewünschte S