Stuttgart – Im Zuge des Wirecard-Skandals hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY eine Niederlage vor Gericht kassiert. Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Wirtschaftsprüfer dazu, dem Insolvenzverwalter von Wirecard Einsicht in bestimmte Akten im Zusammenhang mit dem Konzernabschluss 2016 zu gewähren. Das teilte das Gericht am Montag mit. Außerdem müsse EY Fragen dazu beantworten. Eine Herausgabe der Akten sei damit noch nicht verbunden. EY will das Urteil anfechten.
Im Kern ging es bei der Klage laut Gericht um die Frage, weshalb EY im April 2017 den Wirecard-Abschluss vom 31. Dezember 2016 bestätigte, obwohl die Wirtschaftsprüfer wenige Tage zuvor noch Zweifel dokumentiert hatten. Demnach hatte der für die Abschlussprüfungen verantwortliche EY-Partner dem Finanzvorstand von Wirecard noch im März 2017 mitgeteilt, dass bestimmte Umsätze nicht angemessen nachgewiesen seien.
In die in dem Zusammenhang erstellten Handakten darf der Insolvenzverwalter nun Einsicht nehmen. Am Ende gehe es um die Frage, ob der Insolvenzverwalter Schadenersatz von EY einklagen könne. dpa