Diagnosen aus der Apotheke

von Redaktion

In den Apotheken soll künftig mehr gehen: Impfungen gegen Tetanus zum Beispiel oder Blutabnahmen zur Diagnose. © Benjamin Nolte/dpa

München/Berlin – Apotheken können künftig eine größere Rolle in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung spielen. Sie dürfen künftig mehr Impfungen anbieten, bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente auch ohne Rezept abgeben und Blutabnahmen für Diagnosen ausführen. Die Reform soll den Apothekenbetrieb vor allem auf dem Land sichern. Opposition und Krankenkassen äußerten Zweifel und kritisierten die hohen Kosten für die Versicherten.

Der Bundestag verabschiedete die Reform mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Grüne und AfD stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.

Die Reform binde Apotheken „breiter in die Versorgung ein – durch mehr Impfungen, Tests und Präventionsangebote“, erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Die Apotheken sollten als „feste Säule für eine niedrigschwellige und flächendeckende Gesundheitsversorgung der Menschen“ gestärkt werden.

Patienten mit chronischen Erkrankungen sollen künftig verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke erhalten, ohne jedes Mal ein ärztliches Rezept vorlegen zu müssen. Zudem sollen Apotheken künftig verschreibungspflichtige Medikamente bei „akuten, unkomplizierten Formen“ bestimmter Erkrankungen ohne Verschreibung abgeben dürfen.

So dürfen Apotheker künftig mehr Impfungen verabreichen – nämlich alle Impfungen mit Totimpfstoffen, etwa gegen Tetanus oder FSME. Bislang boten Apotheken nur Impfungen gegen Grippe und Covid-19 an. Apotheker sollen künftig zudem nach ärztlicher Schulung venöse Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken ausführen dürfen.

Geplant ist unter anderem die Erhöhung des sogenannten Apothekenfixums. Das ist ein Pauschalbetrag, den die Apotheke von der Krankenkasse zum Ausgleich ihrer fixen Betriebskosten erhält. Bislang liegt der Betrag bei 8,35 Euro pro abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Medikaments. In Folge der Reform soll der Betrag im kommenden Jahr auf 9,50 Euro steigen.

In ländlichen Regionen soll zudem ein neuer Zuschuss für Teilnotdienste eingeführt werden. Die Gründung von Zweigapotheken soll erleichtert werden. Im Rahmen eines Testlaufs soll zudem pharmazeutisch-technischen Assistenten erlaubt werden, selbst für maximal 20 Tage im Jahr die Apotheke zu leiten, sofern dies der Aufrechterhaltung des Betriebs in ländlichen Regionen dient.

Die Bundesärztekammer kritisierte die neuen Befugnisse für Apotheken. „Ärztliche Tätigkeiten gehören nicht in die Apotheke“, erklärte deren Präsident Klaus Reinhardt. „Wer diagnostische und therapeutische Aufgaben übernimmt, muss dafür ausgebildet sein. Das ist eine Frage der Patientensicherheit.“

■ Kritik an Kosten

Die gesetzlichen Krankenkassen haben scharfe Kritik an der Apothekenreform geäußert und vor Mehrkosten in Milliardenhöhe gewarnt. „Für nächstes Jahr kommen damit Mehrkosten von deutlich über einer Milliarde Euro auf uns zu“, kritisierte Stefanie Stoff-Ahnis, Vize-Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Bezahlen müssten das „die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler – also die 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber“. Der GKV-Spitzenverband beklagt vor allem die geplante Erhöhung des Apothekenfixums. „Hier werden in Zeiten leerer Kassen Beitragsgelder mit der Gießkanne über alle Apotheken im Land verteilt.“ Des Weiteren kritisierten die Kassen, dass die im Zuge der Reform geplante erweiterte Möglichkeit der Krankenkassen für Rabattverträge mit Pharmaherstellern auf 2028 verschoben wurde. Dies sei „ein Geschenk für die Pharmaindustrie“.

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