Bis zu zwei Jahre Haft für Gaffer

von Redaktion

Der Bundesrat startet einen neuen Anlauf für härtere Strafen gegen Sensationsgier

Berlin – Die Länder wollen sensationsgierigem Fotografieren und Filmen von Todesopfern bei Unfällen Einhalt gebieten und dies zur Abschreckung unter Strafe stellen. Der Bundesrat beschloss am Freitag, einen entsprechenden Gesetzentwurf erneut in den Bundestag einzubringen. Demnach sollen auch Aufnahmen von Toten mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden. Bisher ist dies nur für lebende Menschen geregelt. Schon der Versuch, wenn Gaffer bei Unglücken zum Beispiel ihr Handy zücken, soll künftig strafbar sein.

Der Bundestag muss sich nun mit der Initiative beschäftigen. Der Bundesrat argumentiert, immer öfter würden bloßstellende Bilder über soziale Netzwerke verbreitet oder an Medien gegeben. Daher solle der Schutz des Persönlichkeitsrechts für Verstorbene gestärkt werden. Es sei „abstoßend, wenn andere durch ihr Gaffen die Arbeit der Rettungskräfte behindern, nur um ihre Sensationsgier zu befriedigen, und das Leid anderer nutzen, um sich selbst mit Aufnahmen von der Unfallstelle wichtig zu machen“, sagte Mecklenburg-Vorpommern Innenminister Lorenz Caffier (CDU).

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) erklärte, es gehe auch um Abschreckung. „Was Gaffer in Deutschland regelmäßig tun, ist unverantwortlich, menschenverachtend und abscheulich.“ Es seien Fälle bekannt, in denen Menschen über Facebook vom Tod eines Angehörigen bei einem Unfall erfahren hätten und nicht von der Polizei. Die Neuregelung solle unbefugte Aufnahmen unterbinden. „Wir tun dies im Interesse der Opfer und zum Schutz ihrer Würde“, sagte Pistorius.

Die Länderkammer hatte schon 2016 einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, das Parlament griff diesen Aspekt aber vor der Bundestagswahl nicht auf. Dadurch war der Vorstoß hinfällig geworden, so dass die Länder nun einen neuen Anlauf gestartet haben.

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