Bad Aibling/Traunstein – Knapp zweieinhalb Jahre nach dem Zugunglück von Bad Aibling ist der Fahrdienstleiter der Deutschen Bahn, der die Katastrophe zu verantworten hat, vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden. Eine Nachricht, die viele Menschen in der Region bewegt und Erinnerungen an die unfassbare Tragödie vom 9. Februar 2016 weckt.
Fahrdienstleiter Michael P. ist bereits Anfang Juli wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Das bestätigte ein Sprecher der Rosenheimer Staatsanwaltschaft am Montag. Bisher hat der Bahnmitarbeiter etwa zwei Drittel seiner Strafe abgesessen. Das letzte Drittel der Haftstrafe wurde jetzt zur Bewährung ausgesetzt. Dies sei der absolute Regelfall, wenn bestimmte Voraussetzungen wie gute Führung erfüllt sind, heißt es von Seiten der Staatsanwaltschaft.
Michael P. war schon wenige Tage nach der Tragödie festgenommen und im Dezember 2016 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Bei der Tragödie waren am Faschingsdienstag 2016 zwölf Menschen, darunter alle vier Lokführer, in den Tod gerissen worden. Weitere 89 Fahrgäste wurden zum Teil schwer verletzt.
Der Rosenheimer Rechtsanwalt Peter Dürr, einer von sieben Nebenanklagevertretern im Traunsteiner Prozess, glaubt nicht, dass die Nachricht von der Freilassung seine fünf Mandanten emotional sehr treffen wird: „Natürlich werden sie es zur Kenntnis nehmen, aber eher objektiv. Sie waren auf diesen Tag gut vorbereitet.“ Der Fahrdienstleiter sei nicht vorbestraft gewesen, es gebe keine Wiederholungsgefahr, die Sozialprognose sei damit günstig – weshalb mit einer Haftentlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe zu rechnen gewesen sei. Dabei betont Dürr: „Es ist und bleibt ein Fahrlässigkeitsdelikt, es war kein Vorsatz, keine Absicht dahinter.“
Für Angehörige und Betroffene bedeute bereits der Abschluss des Strafverfahrens mit dem Urteil eine Zäsur im Verarbeitungsprozess einer solchen Tragödie. Hilfreich sei dabei auch, dass man sich mit der Versicherung geeinigt habe und zivilrechtlich alles durch sei. Dürr abschließend: „Der Fahrdienstleiter ist gestraft genug mit seiner Schuld. Auch für ihn wird der Neuanfang nicht einfach werden.“
Harald Moser, stellvertretender Rettungsdienstleiter des BRK-Kreisverbandes Rosenheim, sagt dazu: „Ich denke unabhängig von der aktuellen Entscheidung immer wieder mal an das Unglück, auch wenn mich das Geschehen persönlich nicht belastet. Die vorzeitige Haftentlassung des Fahrdienstleiters ist eine Angelegenheit der Justiz, die ich nicht kommentieren möchte.“ Am Unglücksmorgen des 9. Februar 2016 waren zwei Meridian-Züge um 6.48 Uhr auf der eingleisigen Strecke zwischen Kolbermoor und Bad Aibling mit hohem Tempo ineinander gerast. Die Tragödie setzte damals die ganze Region unter Schock. Alle Faschingsdienstagsveranstaltungen wurden abgesagt. Die Betroffenheit war groß.
Während die Ärzte um das Leben der schwerstverletzten Opfer kämpften und ein Riesenaufgebot an Einsatzkräften die Wrackteile von der Strecke räumten, bewegte nicht nur die Ermittler vor allem eine Frage: Wie konnte es nur zu dem verhängnisvollen Zusammenstoß kommen?
Schnell schlossen die Gutachter technisches Versagen aus. Die Ermittlungen konzentrierten sich immer mehr auf den Fahrdienstleiter im Stellwerk Bad Aibling. Ergebnis: „Ein furchtbares Einzelversagen“ habe zu der Tragödie geführt, erklärte Oberstaatsanwalt Jürgen Branz eine Woche nach dem Zugunglück. Der Bahnmitarbeiter habe „ein Sondersignal gegeben, das nicht gegeben hätte werden dürfen“.