WASSERBURG & REGION

Nachbarn verärgert über Zockerhöhle

von Redaktion

Wasserburg – Nun ist es doch passiert: Die erste Spielhalle hat aufgemacht. Jahrelang hatten sich Stadtrat und Stadtverwaltung mit allen legalen Mitteln dagegen gesträubt. Baurechtler Helmut Schmid hatte immer wieder eine Möglichkeit gefunden, die eine Ablehnung möglich machte. Und das Landratsamt, die genehmigende Behörde, zog mit. „Sie haben uns versprochen, dass hier keine Spielhalle her kommt und nun ist sie doch da“, beklagte sich bei er Bürgerversammlung Burgau eine junge Frau bei Bürgermeister Michael Kölbl. Der versicherte, die Stadt habe alles in ihrer Macht stehende getan, die Spielhalle zu verhindern. „Auf dem Gerichtsweg sind wir leider gescheitert“, so Kölbl. Erste Spielhalle war neben Edeka geplant 2013 hatte die Brüder Bichler, die die Spielhalle seit ein paar Tagen betreiben, in einem kleinen Laden links neben dem Edeka eröffnen wollen. Damals hatte das Verwaltungsgericht bei einem Ortstermin festgestellt: „Geht nicht, viel zu viel Wohnbebauung drumherum.“ Bichlers gaben nicht auf, suchten und fanden einen anderen Standort in der Nördlichen Burgau. Mehrfach beschäftigte sich der Bauausschuss in den Jahren 2014 und 2015 mit immer wieder veränderten Anträgen auf Nutzungsänderung. Ursprünglich war eine Sportgaststätte mit 144 Quadratmetern neben einer ebenso großen Spielhalle geplant. Das lehnte der Bauausschuss ab, da es sich um eine „kerngebietstypische Vergnügungsstätte“ handle, die in einem Gewerbegebiet nichts zu suchen habe. Im Frühjahr 2015 lag dann ein Antrag von den Brüdern vor, bei dem die Spielhalle nur noch 99 Quadratmeter groß war. Der Wasserburger Bauausschuss lehnte wieder ab. Und führte in der Begründung auch das benachbarte Wohngebiet, die nur 150 Meter entfernte Kita, das 200 Meter entfernte Mehrgenerationenhaus, das Altenheim und das Inn-Salzach-Klinikum auf der anderen Straßenseite mit seiner Suchtstation an. Diese Ablehnung lag solange in Rosenheim beim Landratsamt, dass das Brüderpaar irgendwann eine Untätigkeitsklage einreichte. Schließlich landete das Verfahren beim Verwaltungsgericht München. Und das, so Helmut Schmid, sagte dann, dass eine Spielhalle, deren Nutzfläche auf 99 Quadratmeter begrenzt ist, nicht kerngebietstypisch ist. Also darf sie im Gewebegebiet aufgemacht werden. Das taten die Brüder Bichler vor wenigen Tagen. Ihre Gesellschaft betreibt bereits eine Spielhalle in Stephanskirchen, ihr Vater führte jahrelang den legendären „Theos Discothek und Spielsalon“ in Bichl bei Lehen. Das Pikante: Einer der Brüder ist Angestellter in der Wasserburger Stadtverwaltung. Was seine Kollegen von der Situation halten, ist nicht zitierfähig – und in manchen Fällen nicht druckreif. „Müssen wir jetzt auf die Barrikaden gehen, dass die Spielhalle wieder verschwindet?“ fragte die junge Frau in der Bürgerversammlung. „Wenn’s hilft…“ war Kölbls Antwort. Aus dem Hintergrund kam, was der Bürgermeister nicht sagen darf: „Soll halt einfach keiner hingehen.“

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