IS-Kämpfer verlieren Pass

von Redaktion

Regelung für Doppelstaatler beschlossen

Berlin – Deutsche sollen künftig ihre Staatsbürgerschaft verlieren, wenn sie für eine Terrormiliz wie den „Islamischen Staat“ (IS) kämpfen. Voraussetzung für die Ausbürgerung ist aber, dass der Betroffene noch mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt. Denn Deutschland entlässt niemanden in die Staatenlosigkeit. Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete das Bundeskabinett gestern. „Das wird vor allem abschreckende Signalwirkung haben für Ausreisewillige in IS-Gebiete, für IS-Unterstützer“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Das neue Gesetz wird nicht rückwirkend geltend. Das heißt, für mutmaßliche IS-Angehörige, die jetzt schon in Syrien oder im Irak in Gefangenschaft sind, ändert sich dadurch nichts. Nach Informationen der Bundesregierung befanden sich Ende März 104 Erwachsene, die aus Deutschland ausgereist waren, im IS-Gebiet in Gefangenschaft. 66 von ihnen wurden demnach in Syrien festgehalten. Von den 104 mutmaßlichen IS-Anhängern sind laut Innenministerium 74 deutsche Staatsangehörige – darunter 25 Doppelstaatler.

Von der Änderung betroffen sein könnten aber Terrorkämpfer, die sich jetzt schon im Ausland aufhalten und nach Inkrafttreten des Gesetzes noch an Kampfhandlungen teilnehmen.

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