Verweigerter Handschlag

von Redaktion

Konvertierter Soldat vor Verfassungsgericht

Karlsruhe/Koblenz – Das Bundesverfassungsgericht muss sich mit der Entlassung eines Zeitsoldaten befassen, der Frauen aus religiösen Gründen den Handschlag verweigerte. Eine Sprecherin des höchsten deutschen Gerichts in Karlsruhe bestätigte am Freitag den Eingang einer Verfassungsbeschwerde. Zuerst hatte der „Tagesspiegel“ darüber berichtet, dass der entlassene Soldat vor das Verfassungsgericht gezogen sei und eine Verletzung seiner Religionsfreiheit rüge.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hatte im Oktober entschieden, dass die Verweigerung des Handschlags gegenüber Frauen seine Entlassung rechtfertige. Diese beruhe auf einer Verletzung der militärischen Dienstpflichten und nicht auf einer Vorverurteilung von Muslimen.

Der Kläger war laut OVG seit 2015 Zeitsoldat. Im Jahr 2017 informierte der militärische Abschirmdienst über Erkenntnisse zu einer mutmaßlich extremistischen Einstellung des Manns. Er sei zum Islam konvertiert und habe sein Erscheinungsbild sowie sein Verhalten geändert. Es bestehe der Verdacht, dass sich der Soldat in einem Radikalisierungsprozess befinde. Bei einer Befragung habe der Kläger ausgesagt, dass es seine Sache sei, wenn er Frauen nicht die Hand gebe.

Im Mai 2018 wurde der Soldat entlassen. Wann sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall befasst, ist unklar.

Artikel 8 von 11