Frist für „Strabs“-Antrag endet

von Redaktion

Rückerstattung kann nur bis Jahresende eingefordert werden

München – Wer noch keine Rückerstattung für zwischen 2014 und 2017 gezahlte Straßenausbaubeiträge („Strabs“) beantragt hat, muss sich beeilen. „Am 31. Dezember 2019 endet die Frist für alle, die sich um eine Zahlung aus dem Härtefallfonds bewerben möchten. Jeder sollte jetzt noch rasch seinen Antrag auf den Weg bringen“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Nur Anträge, die vor Ablauf der Frist bei der Regierung von Unterfranken als Geschäftsstelle der Härtefallkommission eingingen, würden berücksichtigt.

Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer und private Unternehmen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen wurden. Sie müssen nachweisen, dass sie durch die Zahlung der Beiträge eine unbillige Härte erfahren haben, also einen unangemessenen finanziellen Nachteil. Die Bearbeitung in der Härtefallkommission erfolgt ausschließlich nach Härtefallkriterien, nicht nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Entscheidungen über die Anträge sollen erst im Frühjahr 2020 nach dem Ende der Antragsfrist gefällt werden.

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