Keine Dieselfahrverbote

von Redaktion

Frankfurt kann vorerst weiter prüfen

Frankfurt – Die Stadt Frankfurt am Main muss vorerst noch keine Diesel-Fahrverbote anordnen. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel in zweiter Instanz in einem Rechtsstreit zwischen der Stadt, dem Land Hessen sowie der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Demnach sind zunächst noch genauere Abklärungen und Analysen zu den Auswirkungen vorzunehmen, bevor ein Gericht ein Einführungsdatum festsetzen kann (Az. 9 A 2691/18). Ein konkretes Datum für die Überprüfung gaben die Richter der Stadt nicht vor.

Nach einer Klage der DUH hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden im Herbst 2018 in erster Instanz Diesel-Fahrverbote für die Mainmetropole angeordnet. Die Stadt Frankfurt und das Land Hessen legten Berufung ein. Damit hatten sie nun teils Erfolg.

Auch der Verwaltungsgerichtshof erkannte zwar an, dass der Lufreinhalteplan der Stadt womöglich nachgebessert und um Fahrverbote ergänzt werden muss. Aufgrund der Schwere der damit verbundenen Eingriffe in Grundrechte schrieben deutsches und europäisches Recht aber zuvor weitere Prüfungen vor, betonten die Richter. So muss etwa geprüft werden, ob Stickoxidgrenzwerte 2021 laut neuen Prognosen eventuell ohnehin eingehalten werden.

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