Mühldorf – Unmittelbar nebem dem Gelände des Hundesportvereins im Norden Mößlings an der Autobahn gibt es ein kleines Biotop. Es liegt in einer Mulde zwischen dem Hochwasserdamm und einem freien Feld, ein kleines Waldstück inmitten landwirtschaftlicher Nutzung. Im März 2018 verkaufte die Stadt das Grundstück. Ohne den Namen des Käufers nennen zu wollen, betont Bürgermeisterin Marianne Zollner: „Auch der neue Eigentümer ist an die Vorgaben für dieses Biotop gebunden.“ Der neue Besitzer ist der Vorsitzende des Hundesportvereins, Edgar Huber. „Ich habe das Grundstück gekauft, damit der Verein seine Ruhe hat“, sagt er. Er habe nicht gewusst, dass es sich um ein Biotop handele, darauf sei er nicht hingewiesen worden. In den vergangenen Monaten hat Huber diese Mulde zum Teil mit Erdaushub aufgefüllt. Nicht nur Nachbarn ärgern sich darüber, auch die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt spricht Klartext: „Es wurde ein Teilbereich eines Biotops verfüllt. Dies stellt einen Verstoß gegen das Bundes-Naturschutzgesetz dar“, heißt es in einer Stellungnahme auf Anfrage der Heimatzeitungen. Für Huber hatte das gravierende Auswirkungen. „Es wurde veranlasst, die Verfüllung zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand des Biotops wiederherzustellen“, schreibt die Untere Naturschutzbehörde. „Je nachdem, wie erfolgreich die Wiederherstellung erfolgen kann, bleiben weitere Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation des Eingriffs vorbehalten.“ Huber erklärt, dass er die Aufschüttung umgehend habe beseitigen lassen. Nachbarn kritisieren auch die breite Rampe, die auf das Gelände des Hundesportvereins führt. Auch sie sei Teil des Biotops und nachträglich aufgeschüttet worden. Das weist Huber zurück. Die Zufahrt gebe es seit dem Autobahnbau, als dort ein Hochwasserwall aufgeschüttet worden sei. Grundsätzlich zweifelt Huber den Biotop-Charakter des kleinen Wäldchens an. Früher, sagt er, habe es sich weiter nach Osten erstreckt. Im Zuge des Baus der Brücke über die Autobahn im Verlauf der Oberhofener Straße, sei ein Bereich aus der Biotop-Kartierung herausgenommen und als nicht erhaltenswert eingestuft worden. Das Biotop, im Mößlinger Volksmund „Paradies“ genannt, ist eines von 730 Biotopen, die im Landkreis kartiert sind. Bei Biotopen handelt es sich um ökologisch wertvolle Flächen wie Sümpfe, Röhrichte, Feuchtwiesen, Quellbereiche, Bruch- und Auwälder, Altarme und Gebüsche trockenwarmer Standorte. Sie sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt. In diesen gesetzlich geschützten Biotopen sind laut Landratsamt „Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung führen können, wie Drainagen, Abgrabungen, Aufforstungen oder Errichtung von baulichen Anlagen, nur mit Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes zulässig“. Eine solche Genehmigung hatte Huber nicht und damit laut Landratsamt eine Ordnungswidrigkeit begangen. Die kann mit einem Bußgeld geahndet werden. „Dies hat über ein eigenes Bußgeldverfahren zu erfolgen“, das laut Landratsamt aber noch nicht eingeleitet ist. Das Landratsamt erklärte, dass es noch einen oder mehrere Ortstermine geben werde, „da der Erfolg der geforderten Wiederherstellungsmaßnahmen geprüft und davon anhängig die weiteren Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden müssen.“ Der nächste Ortstermin ist im Januar.