Berlin – Die Berliner Ärztin Bettina Gaber hat Verfassungsbeschwerde gegen den umstrittenen Paragrafen 219a erhoben. „Dieser Paragraf muss komplett abgeschafft werden“, sagte sie der „taz“. Das Gesetz sei verfassungswidrig. Gaber war im November rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden, weil auf ihrer Webseite stand, dass ein „medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre“ zu ihren Leistungen gehört. Laut Gericht hat sie mit der Information zur Methode unerlaubt Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft gemacht.
Gabers Verfassungsbeschwerde liegt der „taz“ nach eigenen Angaben vor. Darin heiße es, mit der Norm werde in unverhältnismäßiger Weise in die Meinungs-, Äußerungs- und Informationsfreiheit eingegriffen. Sie enthalte „Paradoxien und eklatante Wertungswidersprüche“. Auf Grundlage „unklarer Gesetze“ dürfe man niemanden verurteilen.
Der Paragraf 219a war bundesweit heftig kritisiert worden, seit im November 2017 die Gießener Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Seit Ende 2018 ist es für Ärzte zwar nicht mehr strafbar, darüber zu informieren, dass sie Abtreibungen durchführen. Jede weitere Information – etwa zur Methode – bleibt aber verboten.