LANDKREIS MÜHLDORF

Erst gepflegt, dann geklaut: Alten-pfleger zu Haftstrafe verurteilt

von Redaktion

Mühldorf – Wegen Diebstahls, Betrugs und wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis stand ein 38-jähriger Mann, der als Altenpfleger für einen Pflegedienst im Landkreis gearbeitet hatte, vor dem Amtsgericht Mühldorf. Für eine Bewährungsstrafe reichte es nicht mehr. Der Pfleger muss in Haft. Der Altenpfleger war zu seinen Einsatzorten mit dem Auto gefahren, obwohl er keinen Führerschein besaß. Zudem wurde er in mehreren Fällen wegen Diebstahls verdächtigt und man warf ihm Betrug vor. Er hatte privat bei Internethändlern Waren bestellt, ohne diese zu bezahlen. Staatsanwältin Lechner trug in ihrer Anklage vierfachen Diebstahl, dreifachen Betrug und 17-maliges Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Der Angeklagte, der wegen anderer Delikte – unter anderem wegen der Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber seinen vier Kindern – in der Justizvollzugsanstalt Mühldorf einsitzt, wurde von zwei Polizeibeamten vorgeführt und äußerte sich zu den ihm vorgeworfenen Straftaten. Unumwunden gab er die Fahrten ohne Führerschein zu. Die ihm zur Last gelegten Betrügereien stimmten allerdings so nicht, sagte er. Sein Chef habe ihm diese Bestellungen, unter anderem ein neues i-Phone im Wert von etwa 900 Euro gestattet. Dieser sei ja auch schließlich derjenige gewesen, der die Pfleger einzuteilen gehabt hätte. Die Diebstähle habe er nicht begangen. Um den Sachverhalt aufzuklären, bedurfte es der Befragung von Zeugen. Zunächst befragte Richter Greifenstein eine 75-jährige Dame aus Waldkraiburg, deren pflegebedürftigen Ehemann der Angeklagte versorgt hatte. Ihr waren zum einen 400 Euro Bargeld gestohlen, zum anderen 1615 Euro Bargeld entwendet worden. Sie beschuldigte den Altenpfleger, der in beiden Fällen allein in der Wohnung gewesen war, was dieser zurückwies. In mehreren Fällen war ein zweiter Pfleger anwesend, er sollte in das Einsetzen eines Katheters eingewiesen werden. Die zweite Zeugin war die ehemalige Chefin des Angeklagten, die Leiterin des Pflegedienstes. Ihr wurde aus ihrem Büro eine Geldbörse entwendet, in der sich 500 Euro befanden, die die Chefin einer Angestellten zurückzahlen wollte. Der vierte Fall betraf einen Diebstahl in Höhe von 90 Euro bei einer Frau aus Schwindegg, die nicht vor Gericht erschienen war, deren Aussage Florian Greifenstein jedoch vorlas. Auch hier hatte der Angeklagte die Frau medizinisch versorgt, weil sie sich den Arm gebrochen hatte. Die Zeugin hatte Vertrauen zum Angeklagten aufgebaut und ihm eine Schatulle gezeigt, in der sie Fünf-Euro-Scheine für ihren Enkel sammelte – insgesamt 1000 Euro. Er habe die Scheine für die Zeugin gezählt und sie ihr zurückgegeben, entgegnete der 38-Jährige. Die beiden Diebstähle in der Wohnung habe er nicht begangen. In den drei Betrugsfällen hatte der Altenpfleger Arbeitskleidung im Wert von etwa 850 Euro, Büromaterial (für etwa 450 Euro) und als „Diensthandy“ ein Apple-I-Phone (965 Euro) bestellt. Da ihm in diesen Fällen kein Vergehen nachgewiesen werden konnte, wurde das Verfahren in diesen drei Fällen ebenso eingestellt wie der Diebstahl der 500 Euro aus dem Büro, weil dieses immer offen gestanden hätte. In ihrem Plädoyer stellte Staatsanwältin Lechner gewerbsmäßigen Diebstahl in drei Fällen fest, es gab zwar keinen direkten Zeugen, aber jedes Mal war der Angeklagte in den betreffenden Fällen anwesend gewesen. Die 17 Fälle des Führens eines Fahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis hatte der Mann ja eingeräumt. Die Staatsanwältin forderte eine Strafe von drei Jahren und zehn Monaten. Rechtsanwalt Martin Angermayr akzeptierte die Strafe für das Fahren ohne Führerschein. Die Diebstähle könnten seinem Mandanten dagegen nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, es sei nicht auszuschließen, dass der Kollege oder die Putzfrau der ersten Zeugin sie begangen hätten. Der Verteidiger forderte zwei Jahre Haftstrafe. Amtsrichter Florian Greifenstein verhängte letzten Endes eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und acht Monaten ohne Bewährung.

Artikel 7 von 11