CHIEMGAU

50 Widersprüche gegen Steuererhöhung

von Redaktion

Prien – Die Anhebung der Zweitwohnungssteuer hat in der Statistik der Gemeindeverwaltung noch nicht den erhofften Effekt gebracht. Im Manuskript zur abgesagten Bürgerversammlung, das auf der Homepage der Gemeinde zu finden ist, sind zum Stichtag 31. Oktober 703 Personen mit zweitem Wohnsitz gemeldet, einer mehr als ein Jahr zuvor. In dieser Zahl stecken aber auch Nebenwohnsitze, zum Beispiel Studenten, die noch bei den Eltern gemeldet sind und deshalb steuerbefreit sind. Der Marktgemeinderat hatte im Juni rückwirkend zum Jahresbeginn eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuer von 12,5 auf 20 Prozent der Nettokaltmiete beschlossen. Diese Anhebung um 60 Prozent wollte die Kommunalpolitik auch als Zeichen gegen die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt verstanden wissen. „Bei angemieteten Objekten hoffe ich, dass sich der ein oder andere fragt, ob er die Wohnung für ein paar Wochen im Jahr wirklich braucht oder nicht lieber ins Hotel geht“, hatte Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) damals im Gespräch mit der Chiemgau-Zeitung seine Hoffnung auf frei werdende Wohnungen formuliert. Prien war mit der Steuererhöhung in guter Gesellschaft. Auch andere Gemeinde im Chiemgau setzten ähnliche Signale hoben die Zweitwohnungssteuer zum Teil kräftig an, zum Beispiel Reit im Winkl und Chieming. Auch Grassau oder Ruhpolding kassieren 20 Prozent der Nettokaltmiete. Die Verwaltung habe in der Zeit nach dem Beschluss rund 550 Bescheide verschickt, berichtete Friedrich (ÜWG) in der jüngsten Sitzung im Chiemsee Saal. Auf der Tagesordnung stand auf Empfehlung der Rechtsaufsicht eine Zusammenführung von zwei Regelwerken in eine gemeinsame Satzung. Der alte Marktgemeinderat hatte die Zweitwohnungssteuersatzung erst im Dezember 2019 an eine neue Rechtsprechung der EU angepasst und die Bemessungsgrundlage von der Jahresroh- auf die Nettokaltmiete umgestellt. Im Juni hatte das neue Gremium dann eine Änderungssatzung erlassen mit der Erhöhung um 60 Prozent und einer Umstellung der Bemessungsgrundlage für Dauercamper, weil sich die bisherige Vorgehensweise als nicht praktikabel herausgestellt hatte. Sie zahlen jetzt wieder eine Pauschale. Der Verwaltungsaufwand war enorm, denn für jeden Betroffenen hat die Verwaltung die Höhe der Steuer individuell berechnet aufgrund der Angaben, die sie bekommen hat. In die Berechnung flossen eine Vielzahl von Parametern ein wie Quadratmeter, Lage, Zustand der Heizung oder Altes des Gebäudes. Kinne zufolge wurde ja nach Einzelfall eine Kaltmiete zwischen acht und 12,50 Euro zur Steuerberechnung angesetzt Unter den 550 angeschriebenen Bürgern waren 78 Personen, die unter der Einkommensgrenze lägen und daher nicht steuerpflichtig seien, erläuterte Alfons Kinne von der Kämmerei im Marktgemeinderat. Die Grenze liegt bei Alleinstehenden bei 29 000 Euro zu versteuerndes Einkommen, bei Ehepaaren bei 37 000 Euro. Die Zahl der Dauercamper ist Kinne zufolge seit dem Neuerlass im Juni von 63 auf 79 gestiegen, was möglicherweise auch mit der Corona-Pandemie zusammenhängen könne. „Seit der Satzungsänderung wurden 14 Zweitwohnsitze aufgegeben, meistens durch die Gründung eines Erstwohnsitzes in Prien“, informierte Kinne. Gegen die 550 Steuerbescheide legten etwa 50 Betroffene Widerspruch ein. Viele konnten bei folgenden Gesprächen einvernehmlich geklärt werden. Zum Zeitpunkt der Sitzung waren laut Kinne davon noch 19 offen. Begründet worden seien die Widersprüche vor allem wegen „unverhältnismäßiger Erhöhung“, „willkürlicher Festsetzung“ und mit den Unmut über die rückwirkende Wirkung zum Jahresbeginn 12020, also ein halber Jahr vor dem Beschluss. „Manche Widersprüche sind noch gar nicht begründet“, schloss Kinne. Er rechnet damit, dass am Ende über einige Widersprüche wohl Gerichte entscheiden müssen. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich in einem Schreiben noch einmal deutlich gemacht, dass sie den Argumenten der Widersprüche offen gegenüberstehe und eine erneute Prüfung der Bescheide angeboten.

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