Marktgemeinderat Bruckmühl
Höglinger Weiher: Satzung soll‘s regeln
Rot umrandet ist das Gebiet, dessen Nutzung künftig per Ordnungssatzung geregelt werden soll. So ergibt sich auch eine bessere Handhabe bei Wildcampern.
Es bleibt nichts anderes übrig: Die Nutzung des Naherholungsgebietes „Höglinger Weiher“ muss mittels Satzung geregelt werden. Dies beschloss der Bruckmühler Marktgemeinderat einstimmig. Die jüngsten Vorfälle von Vermüllung, Vandalismus und das Dauerthema „campierende Bettlergruppen“ führten dazu.
Bruckmühl – Seit circa drei Jahren wird der Bereich des Höglinger Weihers von verschiedenen osteuropäischen Gruppen als vorübergehende Bleibe genutzt (wir berichteten). „Anfangs wurde der nördliche, relativ nicht einsehbare Bereich zum Campieren benutzt“, erinnerte Bürgermeister Richard Richter. Die