Marktgemeinderat Bruckmühl

Höglinger Weiher: Satzung soll‘s regeln

von Redaktion

Es bleibt nichts anderes übrig: Die Nutzung des Naherholungsgebietes „Höglinger Weiher“ muss mittels Satzung geregelt werden. Dies beschloss der Bruckmühler Marktgemeinderat einstimmig. Die jüngsten Vorfälle von Vermüllung, Vandalismus und das Dauerthema „campierende Bettlergruppen“ führten dazu.

Bruckmühl – Seit circa drei Jahren wird der Bereich des Höglinger Weihers von verschiedenen osteuropäischen Gruppen als vorübergehende Bleibe genutzt (wir berichteten). „Anfangs wurde der nördliche, relativ nicht einsehbare Bereich zum Campieren benutzt“, erinnerte Bürgermeister Richard Richter. Die Gruppen hinterließen zudem neben ihren notdürftig erstellten Zelten aus Planen auch eine hohe Vermüllung. So hat – wie berichtet – der Markt Bruckmühl im vergangenen Jahr etwa 35 Kubikmeter Müll selbst und zum Teil durch eine Firma entsorgen lassen. Der Rathauschef schilderte zudem, dass die Kommune im vergangenen Jahr Camping-Verbotsschilder – sogar in mehreren osteuropäischen Sprachen formuliert – aufgestellt hatte. Diese hatten auch eine geringe Verbesserung der Situation gebracht (wir berichteten).

Über 35 Kubikmeter Müll entsorgt

Bei den regelmäßigen Kontrollen des Baggerweihergebietes durch den gemeindlichen Bauhof und die Verwaltung wurden dennoch in größeren zeitlichen Abständen immer wieder Gruppen angetroffen. „Der Aufforderung, das Gebiet zu verlassen, kamen die Personen nur spärlich nach. Zu Beginn dieses Sommers konzentrierte sich die Ansiedlung von Wildcampern nun auf den südlichen Badebereich, was zu erheblichen Beeinträchtigungen der Badegäste und der Bevölkerung geführt hat“, so Richter. Die Krux bis dato und immer wieder von der Polizei gefordert, da die rechtlichen Möglichkeiten dort beschränkt sind: eine fehlende Benutzungsordnung. Um rechtlich gegen Ordnungswidrigkeiten vorgehen zu können, ist der Erlass einer entsprechenden Satzung „dringend erforderlich“. Die Verwaltung hatte deshalb – nach zahlreichen Gesprächen mit dem Landratsamt Rosenheim und der Polizei Bad Aibling – eine entsprechende Ordnungssatzung erstellt. Da die Grundstücke in dem betroffenen Bereich nicht alle im Eigentum der Gemeinde sind, wurden die Grundstückseigentümer um Erlaubnis zum Vollzug der Satzung gebeten. „Hier stehen noch zwei Unterschriften aus. Sobald diese aber eingegangen sind, könnte die Satzung nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten und so rasch wie möglich gelten“, erläuterte der Bürgermeister. Außerdem werde man mit der Satzung einer weiteren unerfreulichen Entwicklung Herr. Zeitlich passend zu den Abschlussfeiern von Schulen gab es eine vermehrte Vermüllung an den Weihern sowie zahlreiche zurückgelassene, teils zerstörte Glasflaschen. „Die Krönung war, dass mehrere Einkaufswagen mit Müll dort abgestellt und angezündet worden sind“, so Richter. Das Feiern wolle man dort nicht verbieten, aber nur noch an den dafür vorgesehenen Grill- und Feuerstellen zulassen. Ausnahmen gebe es beispielsweise für Zelte im Rahmen der Fischereinutzung (siehe Kasten). Jugend- und Sportreferent Edmund Neumaier (BP) bewertete die Lösung als „gut“. Er wusste überdies von privaten Müllsammelaktionen und erinnerte daran, dass die Bruckmühler Kanuten eine Hütte für ihre Sportgeräte gerne hätten (Bericht folgt). „Die Kanuten haben auch angeboten, bei der Sauberhaltung des Strands zu helfen“, so Neumaier.

Bedauern, dass „es nicht anders geht“

„Schade, dass man eine Satzung braucht“, urteilte Michael Stahuber (CSU/PW). Er war aber überzeugt davon, dass man um eine solche aufgrund der Vorkommnisse nicht umhin komme. Schließlich sei es das Mindeste, das Areal nach einer Feier „anständig zu verlassen“. Sein Appell: Die Satzung dürfe nicht zum Nachteil für Personen, die sich korrekt verhalten, werden. Sein Fraktionskollege Hubert Maier erwiderte hierzu: „Es geht nur um die, die stören, Müll hinterlassen et cetera. Von Negativ-Verhalten und Konsequenzen dafür ist niemand ausgenommen. Auch nicht Schüler. Und schon gar nicht, wenn Einkaufswagen angezündet werden.“

Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat daraufhin in jüngster Sitzung die Satzung. Sie soll, sobald die fehlenden Unterschriften vorliegen, zum frühst möglichen Zeitpunkt geltend gemacht werden.

Beispiel-Regeln der Ordnungssatzung

Die Benutzer haben sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Dies ist eine zentrale Regel der neuen Ordnungssatzung für das Naherholungsgebiet „Höglinger Weiher“.

Nicht erlaubt ist dort insbesondere: das Befahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen jeglicher Art, das Entfernen oder Beschädigen von Einrichtungen, jede Verunreinigung, das Abladen und Wegwerfen von Unrat sowie Abfällen, das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen oder ähnliche Einrichtungen, das Errichten und Betreiben von offenen Grill- und Feuerstellen (ausgenommen zugelassene im Badebereich) und die Verrichtung der Notdurft außerhalb von Toilettenanlagen.

Erziehungsberechtigte und andere Aufsichtspersonen müssen dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche, die ihrer Aufsicht unterliegen, nicht gegen die Bestimmungen verstoßen. Denn: Die Benutzung des Naherholungsgebietes erfolgt zu jeder Jahreszeit auf eigene Gefahr.

Ausnahmen: Rettungsdienste sowie Sicherheitsbehörden sind von den Bestimmungen ausgenommen – soweit es Einsätze erfordern. Die rechtmäßige Ausübung der Fischerei, das Befahren, die Unterhaltung, der Ausbau des Uferbereiche und die Gehölzpflege sind ebenfalls gestattet. Ausnahmegenehmigungen, die mit dem öffentlichen Interesse vereinbar sind, sind möglich. Aber: Wer in schwerwiegender Weise oder wiederholt trotz Mahnung Vorschriften missachtet oder eine Handlung begeht, die mit Strafe oder als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bedroht ist beziehungsweise gegen Anstand und Sitte verstößt, kann – abgesehen von weiteren Rechtsfolgen – des Platzes verwiesen werden.sm

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