Bauausschuss

Einmal Ja, einmal Nein zu Bauvorhaben

von Redaktion

Über ein Fünffamilienhaus am Glonnanger sowie ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten an der Rennbahnstraße beriet der Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung. Ergebnis: einmal einstimmige Ablehnung, einmal einstimmige Befürwortung.

Bad Aibling – So soll am Glonnanger ein Fünffamilienhaus mit Garagen, Carports und Stellplätzen errichtet werden. Allerdings sieht der Bebauungsplan an dieser Stelle nur ein zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Garage auf einer Grundstücksgröße von rund 690 Quadratmetern vor. Das neue Gebäude hingegen sollte eine maximale Grundfläche von 195 Quadratmetern (ohne Nebenflächen) sowie eine maximal zulässige Wandhöhe von 6,85 Metern haben. Die Anzahl der Vollgeschosse soll auf drei erhöht werden.

Dazu wäre eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Diese sollte zudem beinhalten, dass künftig auch Nebengebäude wie Gartenhäuser sowie Dachgauben und Quergiebel zulässig sind. Vorgesehen war des Weiteren die Verschiebung des Baukörpers nach Süden, wodurch von der vorgegebenen Baulinie abgewichen werden würde.

„Erschlossen ist das Baugrundstück nur über eine private Gemeinschaftszufahrt“, erläuterte Hubert Krabichler vom städtischen Bauamt. Er informierte das Gremium auch über ein Schreiben, in dem die gesamte Nachbarschaft Einwände gegen die angedachte Bebauungsplanänderung erhebt. Es sei beabsichtigt, einen Fachanwalt mit deren Vertretung zu beauftragen.

In ihrer Stellungnahme weist die Bauverwaltung zudem darauf hin, dass im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes nur Häuser mit Erdgeschoss und einem Obergeschoss zulässig sind – mit Ausnahme von drei Anwesen an Glonnanger und Sperlallee, die jedoch auf wesentlich größeren Grundstücken stehen.

„Fügt sich nicht in

die Umgebung ein“

Wie Krabichler erklärte, würde die dortige „kleinmaßstäbliche Reihenhausbebauung“ von dem ein Stockwerk höheren Fünffamilienhaus samt neun Stellplätzen, Carports und Garagen ortsplanerisch gesprengt. „Diese massive Bebauung fügt sich mit der geplanten Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Umgebung ein.“

Dieter Bräunlich (ÜWG) bekundete: „Mit dieser Stellungnahme spricht mir die Verwaltung aus dem Herzen. Gott sei dank haben wir dort einen Bebauungsplan, der nur ein Erdgeschoss plus ein weiteres Geschoss vorsieht.“ Er hielt die Grundfläche des Gebäudes für viel zu groß und fragte: „Wieso stellt ein Bauträger überhaupt so einen Antrag, wenn er doch den Bebauungsplan kennt?“ Einstimmig lehnte der Ausschuss den Antrag ab.

Keine Einwände gab es dagegen bei einem Antrag zum Neubau eines dreigeschossigen Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten an der Rennbahnstraße. Hier hatte der Bauausschuss bereits im Januar einem Vorbescheidsantrag zugestimmt. Das Landratsamt Rosenheim hat das Vorhaben daraufhin im Juli genehmigt.

Das Gremium erteilte sein Einvernehmen nun auch einstimmig. Neben den fünf Wohnungen ist noch ein Büro in dem Gebäude geplant. Zudem umfasst das Vorhaben eine Tiefgarage mit elf Stellplätzen sowie weitere drei Stellplätze, die oberirdisch nachgewiesen werden.

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