Hauptausschuss
Bußgeld für notorisch Uneinsichtige
Hunde dürfen im Kurpark nicht frei laufen. Auch das wird nun durch die neue Satzung eindeutig geregelt. Foto dpa
Ein Bußgeldverfahren gegen einen renitenten Hundebesitzer war letztlich mit ausschlaggebend für eine neue Satzung, über die der Hauptausschuss in jüngster Sitzung beriet. Denn: „Irgendeine Handhabe braucht die Stadt, wenn sich einzelne Bürger den Regeln – etwa in Grünanlagen wie dem Kurpark – widersetzen“, so Bürgermeister Felix Schwaller.
Bad Aibling – Richard Lechner (SPD), juristischer Berater der Stadt Bad Aibling, berichtete von Vorfällen, in denen besagter Mann seinen Hund nicht nur entgegen der Hausordnung im Kurpark frei laufen ließ, sondern sich auch weigerte, dessen Hinterlassenschaften wegzuräumen. Immer wieder sei es zu Au