Bad Aibling – Richard Lechner (SPD), juristischer Berater der Stadt Bad Aibling, berichtete von Vorfällen, in denen besagter Mann seinen Hund nicht nur entgegen der Hausordnung im Kurpark frei laufen ließ, sondern sich auch weigerte, dessen Hinterlassenschaften wegzuräumen. Immer wieder sei es zu Auseinandersetzungen mit der Kurparkaufsicht gekommen. Der Hundehalter hatte sich auf ein Landesgesetz berufen, demzufolge die Vierbeiner erst ab einem Schultermaß von 50 Zentimetern auf öffentlichen Straßen und Wegen angeleint werden müssen. Seine Behauptung: Sein Hund habe ein Schultermaß von 49 Zentimetern. Zweimal sei man deshalb vor Gericht gewesen. Beim zweiten mal mit Hund. Fazit: Das Tier hat ein Schultermaß von 64 Zentimetern und hätte somit an die Leine gehört. Ein Bußgeld war fällig.
Mit der neuen Satzung sollen solche Fälle künftig von Haus aus klar geregelt und mit Bußgeld bewehrt sein. Hunde müssen grundsätzlich angeleint werden, das Schultermaß ist nicht entscheidend.
Doch nicht nur einzelne Hundehalter sorgen für Probleme. Hinzu kommen Bürger die auf den Grünflächen verbotenerweise Fußball spielen und gezielt auf Blumen schießen oder diese niedertrampeln. Auch wer die asphaltierten Flächen parallel zum Kurhaus lautstark zum Kricketspielen nutzt, handelt gegen die Regeln und stört jene Bürger, die im Park Ruhe und Erholung suchen.
Doch nicht nur aus diesem Grund soll nun die bisherige Ordnungssatzung der Stadt durch die neue „Satzung über die Benutzung von Grünanlagen, Parkflächen, Spielplätzen und Schwimmbädern“ ersetzt werden. Auch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Rosenheim hatte aufgrund einer internen Prüfung dazu geraten: Sie sah diverse Unstimmigkeiten in Bezug auf das Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Rechtsgrundlage.
„Wer die neue Satzung liest, fragt sich natürlich: Was ist denn noch alles verboten?“, räumte Lechner ein. Er versicherte jedoch, dass es hier nicht um ein „Überfallkommando“ gehe oder darum, alle Bürger zu maßregeln. Schwaller pflichtete ihm bei: „Ein normaler Mensch braucht so eine Satzung nicht. Aber es gibt leider immer welche, die sich nicht an Regeln halten.“ Es gehe bei der Satzung nur darum, dass man eine Handhabe gegenüber den notorischen Störern habe. Verstöße gegen eine Hausordnung, wie es sie für den Kurpark gibt, können nämlich nicht mit Bußgeld belegt werden, weiß Lechner.
„Was passiert, wenn es jedoch seitens der Aufsicht zu extremen Unterbindungsexzessen kommt?“, wollte Florian Weber (Bayernpartei) wissen. Dies sei, so Lechner, allein schon aus personellen Gründen nicht zu erwarten. Ebenso wie Schwaller versicherte er, dass ohnehin immer das Gebot der Verhältnismäßigkeit gelte.
Petra Keitz-Dimpflmeier (SPD) hat ebenfalls erlebt, wie der Mitarbeiter der Kurparkaufsicht von uneinsichtigen Hundehaltern beschimpft worden war, nachdem er diese höflich auf ihr Fehlverhalten hingewiesen hatte. Als Initiatorin des jährlichen Hundebadetags im Aiblinger Freibad sorgte sie sich jedoch um die Zukunft dieser Veranstaltung.
Auf ihre Frage: „Müssen die Schwimmbäder denn unbedingt mit in die Satzung aufgenommen werden?“ antwortete Lechner, dass dies sogar eine Forderung des Landratsamtes gewesen sei. Er versicherte jedoch, dass die Sorge um den Hundebadetag unbegründet ist: „Stadtwerkeleiter Fritz Walter Keilhauer kann als Hausherr jederzeit eine Ausnahmegenehmigung erteilen.“
Letztlich empfahl der Hauptausschuss dem Stadtrat einstimmig, in der nächsten Sitzung die Ordnungssatzung durch die neue Satzung zu ersetzen.