Tuntenhausen – Neue Richtlinien hatte der Gemeinderat am 10. August verabschiedet (wir berichteten). Dabei berichtete Bürgermeister Georg Weigl, dass der Bayerische Gemeindetag ein Leitlinienmodell – entsprechend der EU-Vorgaben – erarbeitet hatte, damit Einheimischen- und Sozialmodelle künftig rechtssicher angeboten werden können.
„Ziel von Einheimischen-Modellen ist es nach wie vor, weniger begüterten Mitgliedern der örtlichen Bevölkerung, insbesondere jungen ortsansässigen Familien, den Erwerb angemessenen Wohnraums zu ermöglichen“ führte das Weigl seinerzeit aus. Ein solches Modell gibt es in der Kommune „seit mindestens 30 Jahren“, Probleme seien nie aufgetaucht. Kriterien für die Vergabe sind Einkommens- und Vermögenssituation, aber auch Familienstand, Kinderzahl, ehrenamtliches Engagement und wie lange man bereits im Gemeindegebiet wohnt.
Kritik am Beschluss
der Gemeinde
Die neuen Regelungen wurden ohne große Diskussionen angenommen und einstimmig vom Gemeinderat verabschiedet. Wenig später kritisierte das Bürgerforum/der kommunalpolitische Arbeitskreis (Komma) den Beschluss des Gemeinderates in ungewöhnlich deutlicher Form. Als „unüblich und unsozial“ bezeichneten die Komma-Teilnehmer unter anderem eine Tatsache: Dass es nicht nur weniger Punkte gibt, wenn die Einkommensgrenzen von 40000 bis 45000 Euro und die Vermögensgrenzen von 85000 bis 100000 Euro über- sondern auch wenn diese unterschritten wird.
„In ihrer Präambel beschließt die Gemeinde, weniger begüterten jungen ortsansässigen Ehepaaren und Familien den Erwerb von Wohnraum zu ermöglichen, bestraft diese aber wiederum dafür bei den Punktwertungen, dass sie weniger begütert sind“, kritisiert der Komma-Organisator Martin John. Er wandte sich an das Bayerische Innenministerium und erhielt am 24. Oktober eine Antwort, die die Sorgenfalten in Tuntenhausen größer werden ließ.
In der neuen Tuntenhausener Regelung sah Ministerialrat Ulrich Daubenmerkl „nicht unerhebliche Widersprüche“. Beispielsweise sei nicht nachvollziehbar, warum das Modell im Rahmen der zweiten Stufe eine „sogar ansteigende Bepunktung oberhalb der Vermögens- und Einkommensobergrenzen vorsieht“.
Laut dem Beamten können Einkommen und Vermögen oberhalb der Grenzen keine Punkte erhalten, da Bewerber dann bereits die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen. „Wir raten daher eindringlich um Anpassung ihres Einheimischen-Modells“, heißt es aus dem Staatsministerium.
Für John ist die Antwort eine Bestätigung der Stammtischkritik. Daher verteilte er vor der Ratssitzung im November das Schreiben an Gemeinderatsmitglieder. Weigl sprach das Thema unter dem Punkt „Sonstiges“ an und monierte Johns Vorgehensweise. Ihm zufolge sollte die Gemeinde der Empfehlung nicht nachkommen. Der Gemeindetag habe die Richtlinien für in Ordnung befunden. „Das Ministerium war bei einer Bedingung anderer Meinung“, erklärt der Bürgermeister. Die Gemeinde habe Spielraum. Er werde seine Sichtweise demnächst erneut in einem Gespräch im Ministerium darstellen.
Unter einem „gewissen Einkommen“ gebe es weniger Punkte, begründete der ehemalige Banker Weigl, damit sich die Menschen ein Einfamilienhaus auch leisten könnten. Auch früher schon habe Tuntenhausen von Interessenten Finanzierungsbestätigungen verlangt. „Aus unserer Sicht ist das auch ein bisschen Schutz für die Bewerber.“ ws/smb