Bis 9. Januar
Viehzahlen: Änderungen melden
Bad Aibling – Zur Kanalgebührenrückvergütung für das Jahr 2017 werden die landwirtschaftlichen Betriebe im Stadtgebiet von Bad Aibling, die an den städtischen Kanal angeschlossen sind, gebeten, bis spätestens Dienstag, 9. Januar 2018, bei der Stadtverwaltung mitzuteilen, ob sich bei ihnen gegenüber