Bis 9. Januar

Viehzahlen: Änderungen melden

von Redaktion

Bad Aibling – Zur Kanalgebührenrückvergütung für das Jahr 2017 werden die landwirtschaftlichen Betriebe im Stadtgebiet von Bad Aibling, die an den städtischen Kanal angeschlossen sind, gebeten, bis spätestens Dienstag, 9. Januar 2018, bei der Stadtverwaltung mitzuteilen, ob sich bei ihnen gegenüber dem Jahr 2015 die Viehzahl im Betrieb geändert hat. Erfolgt diese Mitteilung nicht, so werden jeweils die Angaben vom letzten Jahr übernommen, teilt die Aiblinger Stadtverwaltung mit.

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