Jugendschöffengericht in Rosenheim
Vorbewährung für Ausraster
Das Jugendschöffengericht Rosenheim setzte die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe gegen einen 20-jährigen Rosenheimer wegen vorsätzlicher Körperverletzung zur Bewährung aus. Er hatte alkoholisiert zugeschlagen.
Rosenheim – Ob der Rosenheimer eine Jugendstrafe bekommt oder nicht, liegt in den kommenden 18 Monaten in seinen Händen. Wenn er seine Vorbewährung nutzt und den positiven Weg, den er bereits eingeschlagen hat, mit der Erfüllung der gerichtlichen Auflagen weitergeht, ist die Angelegenheit für ihn er