Gemeinde Nussdorf will Stopp des Steinbruchs Überfilzen

Auf geht’s zum Verwaltungsgerichtshof

Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat der Gemeinde Nußdorf in einem Schreiben mitgeteilt, dass der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt wurde. Die Zementwerke Rohrdorf sollten verpflichtet werden, den Betrieb im Steinbruch Überfilzen vorläufig einzustellen.

Nußdorf – Um die weiteren Schritte zu beraten, wurde Rechtsanwältin Kerstin Funk zur Ratssitzung eingeladen.

Grund für die Klage der Gemeinde war die unterschiedliche Auffassung über den Umfang des genehmigten Abbaus. Es besteht insbesondere ein Dissens in Bezug auf die maximale Höhe, bis zu der de

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Mittwoch, 6. Mai 2026

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