Bruckmühl/Rosenheim – Um 13.30 Uhr sollte der 19-jährige Bruckmühler wegen zweier Anklagen vor dem Jugendrichter erscheinen. Der war zunächst in Sorge, ob der junge Mann denn auch erscheinen würde. Doch da konnten ihn die Gerichtswachtmeister beruhigen: „Der ist gerade bei ihrem Kollegen Herrn Fiedler in Behandlung, der steht ganz sicher zu ihrer Verfügung.“ Amtsrichter Wolfgang Fiedler agiert derzeit als Ermittlungsrichter und hat darüber zu entscheiden, ob jemand in Untersuchungshaft genommen wird oder wieder auf freien Fuß kommt.
Dem Vernehmen nach wurde gegen den jungen Mann aktuell wegen eines versuchten schweren Raubs ermittelt. Weil Verdunkelungsgefahr gegeben war, entschied der Richter, dass der Bruckmühler in Haft kommt.
Und deshalb stand der 19-Jährige dann, begleitet von zwei Vorführbeamten, pünktlich vor dem Jugendrichter Hans-Peter Kuchenbaur. Den Vorwurf des Erwerbes von Amphetamin bestritt der Bruckmühler. Dieser resultierte aus einem Chatverkehr, der in drogentypischem Jargon geführt worden war. Im zweiten Anklagesatz gab es nichts zu bestreiten, weil bei ihm anlässlich einer Straßenkontrolle bei Raubling etliche Gramm Marihuana gefunden worden waren.
Das wäre zunächst noch kein Beinbruch, wenn der 19-Jährige nicht im Oktober 2014 bereits wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe zur Bewährung verurteilt worden wäre. Die Bewährungshelferin hatte aber auch nichts Rühmliches zu berichten und so wurde in der „Marihuana-Sache“ die offene Bewährung widerrufen. Den Amphetaminvorwurf stellte das Gericht jedoch vorerst ein. Das hat den Vorteil, dass der Bruckmühler nicht in Untersuchungshaft bis zu dem neuen Verfahren weggesperrt ist. Ein Jahr Einheitsjugendstrafe verhängte indes das Gericht in ersterer Sache. Die Staatsanwältin und der Verteidiger des Angeklagten stimmten dem zu, weil sich damit für diesen die Möglichkeit eröffnet, im Jugendgefängnis seine Kochlehre – er ist bereits im dritten Lehrjahr – zu vollenden. Damit hätte er, selbst wenn er wegen der neuen Strafsache noch einen Zuschlag erhielte, nach seiner Entlassung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung die reelle Chance, in eine hoffentlich vernünftige Laufbahn zu geraten. au