Bad Aibling – Die Umnutzung der Büro- und Lagerflächen im Obergeschoss der Tischtennishalle war bereits zum zweiten Mal Thema in dem Gremium. Im Februar dieses Jahres hatte der Ausschuss sich mit 11:0 Stimmen gegen die damals beantragte internatsähnliche Unterbringung von Tischtennisschülern in den Räumlichkeiten ausgesprochen. Seinerzeit war vorgesehen, dort bis zu 14 Sportler während ein- beziehungsweise mehrwöchigen Schulungen, Seminaren oder Trainingslagern zu beherbergen. Nicht nur, dass dauerhaftes Wohnen im Gewerbepark Markfeld nicht zulässig ist – die Kommunalpolitiker erachteten die Räume, die sanitären Anlagen und auch die Rettungswege für nicht ausreichend.
Auch das Landratsamt Rosenheim hatte darauf hingewiesen, dass eine Nutzung zu Übernachtungs- und Wohnzwecken nicht zulässig sei. Genehmigungsfähig wären hingegen Räume „zur kurzfristigen Beherbergung der Tischtennisschüler“. Unter kurzfristiger Beherbergung sei eine Verweildauer von einigen Tagen bis maximal einer Woche zu verstehen. Voraussetzung sei jedoch, dass die Räume nicht als Wohnung ausgestaltet werden, also zum Beispiel keine Küche zum Kochen beinhalten. Zudem dürfe der Beherbergungsteil nur einen untergeordneten Bereich der Tischtennisschule ausmachen. Für Männer und Frauen müssen ferner getrennte Sanitäranlagen zur Verfügung stehen.
Nun hat der Betreiber der Tischtennisschule die Umnutzung des Obergeschosses in zwei Vierbett- und ein Dreibettzimmer sowie einen Aufenthaltsraum beantragt. Im Erdgeschoss sind zwei Umkleideräume. Duschen und zwei WCs sowie ein „Spieler-Treff“ vorhanden.
Der Einbau einer Küche ist nicht vorgesehen, womit sich die Zubereitung von Essen ausschließe. Der im Erdgeschoss vorhandene Gastronomiebereich (Theke) gehört zum Betrieb der bestehenden Tischtennisschule. Von dort aus wollen die Betreiber auch die Übernachtungsgäste verpflegen.
Tischtennissportler
aus aller Welt
Bei einem Ortstermin machten sich Mitglieder des Bauausschusses ein Bild von der Situation, wobei Sepp Glaser (SPD), Josef Schmid und Johann Schweiger (CSU) mit den Betreibern gleich brandschutztechnische Belange diskutierten.
Bei den Übernachtungsgästen handelt es sich nach Angaben der Betreiber um Tischtennissportler aus aller Welt – vom ambitionierten Hobby- oder Freizeitsportler bis zum Profi-Tischtennisspieler aus China, Südamerika oder Tunesien. „Viele nutzen auch die Zeit nach Meisterschaften für ein weiteres Trainingslager oder für Lehrgänge und ziehen dann wieder weiter zum nächsten Stützpunkt oder Trainingsaufenthalt.“
Für diejenigen, die nur ein paar Tage bleiben, bietet die Tischtennisschule nun Schlafgelegenheiten. Laut Betreiber sind das im Schnitt vier bis sechs Spieler pro Woche zu teilweise unterschiedlichen Zeiten. Wer länger bleibt, hat beispielsweise die Möglichkeit, auf dem nahe gelegenen B&O-Gelände in Wohngemeinschaften unterzukommen, wie Markus Schmidt vom Dietrich-Bonhoeffer-Bildungscampus bestätigte.
„Ich hatte mir die Nutzung der Halle zwar anders vorgestellt und bin davon ausgegangen, dass sich hier zwei Handwerksbetriebe ansiedeln. Aber die Nutzung für den Tischtennissport ist zulässig und wir rennen wohl wieder mit dem Kopf gegen die Wand, wenn wir das ablehnen. Es bleibt nur die Zustimmung“, meinte Richard Lechner (SPD).
„Wer kontrolliert Aufenthaltsdauer?“
Thomas Höllmüller (CSU) ärgerte sich darüber, dass die Räumlichkeiten bereits in Betrieb sind, obwohl der Bauausschuss gegen eine Wohnnutzung gewesen sei. „Wo ist denn der Unterschied zwischen dem Antrag vom Februar und jetzt?“ Die zulässige Dauer des Aufenthalts und das Nichtvorhandensein einer Küche, lautete die Antwort der Verwaltung. „Wer kontrolliert denn die tatsächliche Dauer des Aufenthalts?“, wollte Dieter Bräunlich (ÜWG) wissen. Seinen Befürchtungen, dass man letztlich ein „dauerhaftes Wohnen“ nicht ausschließen könne, widersprach Heidi Benda (GOL): „Das sind sehr kleine Schlafräume, das alles ist nicht für längerfristige Aufenthalte geeignet und auch gar nicht dafür ausgelegt.“
Mit 7:4 Stimmen befürwortete der Ausschuss letztlich den Antrag auf Umnutzung mit der Maßgabe, dass die Beherbergungsdauer je Gruppe auf maximal eine Woche beschränkt ist.