Räum- und Streupflicht der Grundanlieger
Für sicheren Zustand ist zu sorgen
Bad Aibling – Die Stadt Bad Aibling weist auch in diesem Winter alle Grundeigentümer, deren Grundstück an öffentlichen Straßen angrenzen oder sonst durch sie erschlossen werden, auf die Pflicht hin, die Gehsteige bei Glätte entlang ihres Grundstückes in sicherem Zustand zu halten.
Sofern kein Gehst