Bauausschuss

Keine Spielothek gegenüber Berufsschule

von Redaktion

Keine Spielothek an der Ellmosener Straße: In seiner jüngsten Sitzung erteilte der Bauausschuss einem entsprechenden Antrag eine klare Absage. Das Vorhaben befindet sich unmittelbar gegenüber der Berufsschule.

Bad Aibling – Eine dortige bestehende Gewerbeeinheit wollte der Antragsteller in eine Spielothek umnutzen. Maximal zwölf Geldspielautomaten sollten dort Platz finden. Der Antragsteller hatte im Vorfeld bereits zugesagt, den Eintritt für Kunden erst ab 21 Jahren (gesetzlich vorgeschriebenes Mindestalter: 18 Jahre) zuzulassen. „Jeder Besucher wird registriert und muss seinen Ausweis vorlegen“, versicherte er.

Auch bei den geplanten Öffnungszeiten von 9 bis 24 Uhr hatte er Kompromissbereitschaft angekündigt. Jeder der sechs Angestellten werde überdies regelmäßig Präventionskurse absolvieren. Zudem seien Sozialkonzepte vorgesehen.

Doch nicht nur Verwaltung und Bauausschuss sahen das Vorhaben skeptisch. Auch eine Reihe von Nachbarn hatte bereits Einwände eingereicht. Vor allem die Leitung der gegenüberliegenden Berufsschule meldete größte Bedenken an: Das Altersspektrum der dort unterrichteten 967 Schüler bewege sich zwischen 16 und 25 Jahren. Allein 412 Jugendliche sind im Alter von 19 bis 21 Jahren. 161 sind älter als 21 Jahre.

„Setzt man sich mit Statistiken der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kritisch auseinander, ist für uns alarmierend, dass genau die Altersgruppe von 18 bis 25 Jahre derjenigen entspricht, die am häufigsten ein problematisches oder pathologisches Glücksspielverhalten zeigt. Zudem präferieren die Befragten dieser Zielgruppe laut BZgA besonders Glücksspielautomaten“, gab Schulleiter Jürgen Ersing zu bedenken.

In der 45-minütigen Mittagspause dürften die Schüler „rechtlich begründet“ das Schulgelände verlassen. Würde die Spielothek tatsächlich installiert werden, würde man eben jener genannten Risikogruppe den Zugang zu Geldspielautomaten erheblich erleichtern und somit die potenzielle Entwicklung eines Suchtverhaltens begünstigen, befürchtet die Schulleitung. Diese Befürchtungen konnten die Bauausschussmitglieder nachvollziehen. Ebenso wie die Argumentation der Verwaltung. Diese hatte umfangreich aus der Baunutzungsverordnung zitiert, kam aber letztlich zu dem Schluss, dass die beantragte Spielothek eine „kerngebietstypische Nutzung“ darstelle. Diese können in dem dort ausgewiesenen Mischgebiet auch nicht ausnahmsweise zugelassen werden. Die Beeinträchtigungen, die mit dem Betrieb einhergingen, seien mit der in diesem Bereich auch stark vorhandenen Wohnbebauung nicht vereinbar. Des Weiteren hielt die Tiefbauabteilung die angegebene Anzahl der notwendigen Stellplätze für fehlerhaft. Zudem sei die Breite der Stellplätze zu gering.

Letztlich lehnte der Ausschuss das Vorhaben aus den genannten Gründen bei einer Enthaltung rundweg ab.

Richard Lechner (SPD) merkte an, man habe solch eine Einrichtung bislang schon nicht schmerzlich vermisst und das werde wohl auch so bleiben. Er erinnerte daran, dass der Bauausschuss bereits vor acht Jahren einmal einstimmig eine Spielhalle abgelehnt hatte. Damals war in der Bahnhofshalle ein „Freizeit- und Eventcenter“ mit 24 Geldspielautomaten beantragt gewesen – in unmittelbarer Nähe des früheren Jugendtreffs „Stellwerk“.

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