Feldkirchen-Westerham – „Wir bauen die Schilder nicht ab“, so stellvertretende Geschäftsleiterin Karoline Peidli. Sie weiß die Bürger auf der Seite der Verwaltung: Denn die Reaktionen auf die Beschränkung seien „durchweg positiv“ gewesen. Rund 50 Bürger seien zu einem Ortstermin mit Vertretern von Landratsamt und Polizei gekommen. Diese heißen die Regelung jedoch weiterhin nicht gut.
Derzeit darf in der Aiblinger Straße somit nicht schneller als 30 km/h gefahren werden. „Ein Schild gilt, egal, ob es rechtmäßig aufgestellt wurde oder nicht“, erläutert Peidli. Die Gemeinde versuche, den Streit einvernehmlich zu lösen. Sie sei aber wie bisher der Meinung, dass es sich bei der Stelle um einen Unfallschwerpunkt handle. Einen solchen hatte die Polizei Bad Aibling jedoch, wie berichtet, nicht erkannt.
Mehrheitlich hatte der Bauausschuss im Februar beschlossen, die Geschwindigkeit auf der vielbefahrenen Straße zu reduzieren. Hauptgründe: Mehr Sicherheit für Kinder, Radler und Fußgänger – vor allem, wenn das geplante Nahversorgungszentrum (wir berichteten) gebaut ist – sowie ein schlechter Straßenzustand.
Trotz eines Einspruchs des Landratsamts Rosenheim hielt der Ausschuss auch im Juli an der Regelung fest (wir berichteten). Das Amt fand, dass das hohe Verkehrsaufkommen auf einer Ortsverbindungsstraße keine Besonderheiten seien. Auch Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr sei üblich. „Straßenschäden in einem Ausmaß, die eine Geschwindigkeitsreduzierung rechtfertigen, sind nach unserer Einschätzung nicht vorhanden“, hieß es zudem.
In einem weiteren Schreiben bekräftigte das Landratsamt kurz darauf diese Haltung. Die Anordnung der Begrenzung sei „rechtswidrig und somit umgehend aufzuheben“. Es lägen „keine besonderen Gründe im Sinne der Straßenverkehrsordnung“ vor. Die Gemeinde wurde aufgefordert, sich dazu zu äußern. „Das ist jetzt die offizielle Anhörung zur fachaufsichtlichen Weisung“, so Peidli. Eine solche Weisung, dass die Schilder abgebaut werden müssen, müsste dann die Regierung von Oberbayern erlassen.
Von ihrem Standpunkt rückt die Gemeinde aber nicht ab. Die Beschränkung sei „zwingend notwendig“, heißt es nun in der Antwort der Verwaltung an die Kreisbehörde. Unter anderem sei die Straße nicht breit genug für Lkw-Begegnungsverkehr und auch der Gehweg sei zu schmal. Im nördlichen Abschnitt fehle darüber hinaus die Bankettbefestigung.
Die Gemeinde macht jedoch ein Angebot: Man könne die Tempo-30-Zone auf die Strecke zwischen Westerhamer- und Lerchenstraße verkürzen – „die supergefährliche Stelle“ laut Peidli. „Die Aiblinger Straße ist eine Durchgangsstraße, an der Bewertung des Landratsamts wird sich also wohl nichts ändern. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt“, sagt sie.
Ähnliche Fälle wie in Feldkirchen-Westerham hatte es in den vergangenen Jahren bereits in Halfing und Aschau im Chiemgau gegeben. Auch dort hatten Kommunalpolitiker jeweils gegen den Willen von Polizei und Landratsamt Rosenheim Tempobegrenzungen beschlossen, mussten die Schilder jedoch wieder abbauen. Die Regierung von Oberbayern stellte sich beide Male auf die Seite der Kreisbehörde. Die Gemeinde Halfing war zwar vor das Verwaltungsgericht München gezogen. „Es hieß im Urteil jedoch, dass sie keine Klagebefugnis hat“, erläutert Peidli. „Klagen kann man nur gegen Bescheide, nicht gegen Weisungen.“
Auch für Feldkirchen-Westerham rechnet sie mit einer Weisung der Regierung, die Verkehrszeichen abzumontieren. „Aber das soll dann das Landratsamt selbst machen. Sie sollen dazu stehen“, kündigt die Beamtin an. Über das weitere Vorgehen der Gemeinde müsse immer der Bauausschuss entscheiden.