Feldkirchen-Westerham – Helmut Wölfel ist ein stimmgewaltiger Mann. Immer wieder grätschte der Rechtsanwalt zahlreicher Kläger dem Landesanwalt verbal in die Argumentation. Ihm geht es um die Landwirte, denen wegen des geplanten Flutpolders die Enteignung droht. Jedem Enteignungs-Verfahren müsse ein Angebot vorangehen, erklärte er in der Sitzung. „Aber man hat uns nicht gefragt“, führte der Jurist weiter fort.
Haselmaus wiegt
schwerer als Land
Zuvor hatten die Vertreter des Freistaates Bayern Gegenteiliges behauptet. Doch angeblich sei der Grunderwerb des Freistaats zum Erliegen gekommen. „Wir haben keinen Quadratmeter bekommen. Es war nicht aussichtsreich, noch weiter etwas zu erhalten“, hatte der Vertreter referiert. Die gesetzlich stärkste Waffe der Kläger sind kurioserweise kleine Tierchen wie die Haselmaus und die Zauneidechse. Sie sind schützenswert. Ihr Lebensraum würde bei einer Flutung wie bei einem Deichbau komplett zerstört. In der Sitzung hieß es, dass die Mäuse und Echsen die gesamte betroffene Fläche von 5000 Quadratmetern benötigten, um zu überleben. Angesichts eines möglichen Jahrhundert-Hochwassers und der daraus resultierenden Gefahr für die Anwohner der Mangfall bewertete der Freistaat den Gewinn für die Natur, sollte der Flutpolder nicht kommen, als „marginal“. Deshalb wurde auch schon mit dem Bau begonnen, etliche Zauneidechsen-Populationen ließ der Freistaat bereits umsiedeln. Der Fortpflanzungserfolg westlich der Kreisstraße sei gewährleistet, wurde in der Sitzung vermeldet. Das Hochwasserrückhaltebecken soll ein Fassungsvermögen von 6,6 Millionen Kubikmetern (Haupt- und Unterwasserbecken) haben. Dass die Behörden auch die Sorgen der Anwohner ernst nehmen, die befürchten, dass die Wassermengen aus dem Rückstaubecken Auswirkungen auf das Grundwasser haben, lässt sich an einem vorsorglichen Maßnahmen-Paket ableiten. Online sollen demnächst die Pegelstände abrufbar sein. Mit einer Drainage soll der größte Druck durch die sich anstauenden Wassermassen gelindert werden. Und letztlich soll ein externes Büro mögliche Schäden durch geflutete Polder begutachten und den Schadensersatz regeln. „Mit Gutachten lernt man nur für die Vergangenheit“, kritisierte Anwalt Wölfel. „Das können wir nicht für gutheißen“, sagte er. Messanlagen müssten nahe der Kläranlagen und des Bauhofs angebracht werden, damit im Flutungsfall nicht wider Erwarten Schäden aufträten. „Die Gemeinde benötigt die bestmögliche Vorsorge“, so der Anwalt.
Beste Vorsorge
für Gemeinde
Dem hielt der Freistaat entgegen, dass die Gesundheit für die Menschen im Mangfalltal und der Schutz vor dem Hochwasser höchste Priorität genössen. Aus diesem Grund kam für die Beckenplaner auch keine kleinere Alternative in Frage, nicht zuletzt, weil die Auswirkungen durch den Klimawandel angemessen berücksichtigt werden müssten. Die Verhandlung dauerte länger als angesetzt. Es wurde viel diskutiert. Wann ein Urteil fällt, ist noch nicht klar. Ein ausführlicher Bericht folgt.