Bürgerentscheid: Bindungsfrist läuft ab

von Redaktion

Lichtspielhaus-Kompromiss könnte weiter verfolgt werden – Kein Antrag eingegangen

Bad Aibling – Auch wenn das Thema Lichtspielhaus seit der Sondersitzung des Stadtrates Anfang November wieder auf Eis zu liegen scheint (wir berichteten), so haben sich die Gemüter hinter den Kulissen teilweise immer noch nicht abgekühlt.

Für einen viergeschossigen Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses am Marienplatz/Ecke Kirchzeile plus zurückgesetztem Dachgeschoss haben die Investoren von „Werndl & Partner“ seit Herbst 2018 einen genehmigten Vorbescheid. Dagegen besagt das Ergebnis des Bürgerentscheides vom 2. Dezember 2018, dass die Höhenentwicklung für dieses (und alle anderen im noch aufzustellenden Bebauungsplan) Gebäude auf drei Vollgeschosse zu beschränken ist.

Alternativvorschlag
liegt auf dem Tisch

Und dann ist da der Kompromiss, auf den sich Vertreter der Bürgerinitiative und des Investors im Herbst dieses Jahres einigen konnten. Er sieht im Bereich des Marienplatzes vier Vollgeschosse plus Penthouse sowie Richtung Kirchzeile drei Vollgeschosse vor.

Doch gibt es daran von Teilen des Stadtrates ebenfalls Kritik. Sie treibt die Frage um: Können die Vertreter der BI, die dem Kompromiss zugestimmt haben, dies stellvertretend für die 3726 Bürger tun, die die Dreigeschossigkeit gefordert hatten?

Dies ist nicht der Fall, wie Dr. Andreas Gass vom Bayerischen Gemeindetag auf Anfrage unserer Zeitung erklärt. Denn: „Die wesentliche Funktion der Vertreter des Bürgerbegehrens besteht darin, den Anspruch der Unterzeichner des Bürgerbegehrens auf Durchführung eines Bürgerentscheids durchzusetzen. Eine über den Zeitpunkt des Bürgerentscheids hinausgehende Vertretungsberechtigung für die Unterzeichner des Bürgerbegehrens ist nicht vorgesehen.“

Für die Ausarbeitung des Kompromisses sei dies aber wiederum auch nicht entscheidend, da dieser ohnehin erst nach Ablauf der rechtlichen Bindungsfrist des Bürgerbegehrens zum Tragen kommen könne. Diese Bindungsfrist – und das ist es, was die Kritiker so ärgert – läuft nun am 6. Dezember ab. „Danach steht das Verfahren wieder bei Null und die Stadt ist nicht mehr an den Bürgerentscheid gebunden“, so Dr. Gass. Selbst die im Bürgerentscheid geforderte und vom Stadtrat erlassene Veränderungssperre könnte dann wieder aufgehoben werden.

Den Vorwurf aus Teilen des Stadtrates, die Verwaltung habe den Vorgang „ausgesessen“ und auf den Ablauf dieser Bindungsfrist gesetzt, kann der Experte nicht ganz nachvollziehen. Zum einen habe der Gesetzgeber die Frist auf ein Jahr festgesetzt, damit Kommunen nicht auf Dauer in ihrer Entwicklung blockiert seien. Zum anderen sei es ein vorbildhaftes Vorgehen, wenn eine Kommune versuche, alle Beteiligten noch einmal an einen Tisch zu bekommen, um einen tragfähigen Kompromiss zu erreichen.

Als alles andere als vorbildhaft erachten hingegen die Kritiker das Verfahren. So moniert Stadtrat Richard Lechner (SPD), dass die Stadt gar nicht vorgehabt habe, den Kompromissvorschlag vor Ablauf der Bindungsfrist öffentlich vorzustellen. Dies sei erst auf sein Betreiben hin geschehen.

Am meisten bringt ihn auf die Palme, dass das vom Stadtrat beschlossene Bebauungsplanverfahren nach der Vergabe der Planungen Anfang Juni „von der Verwaltung offenbar nicht mehr weiterverfolgt wurde und wir seither überhaupt nichts mehr davon gehört haben“. Auf seine mehrfach geäußerte Bitte, den Planungsstand vorzustellen, sei nie eine Reaktion erfolgt.

Bürgermeister und Stadtverwaltung hatten argumentiert: „Was hätten die Planer denn zeichnen sollen, nachdem sich abgezeichnet hatte, dass man sich auf einen Kompromiss zubewegt? Es wusste ja niemand, wie dieser aussehen soll.“

Wer wusste alles
von dem Vorschlag?

Auf Lechners Vorwurf, letztlich sei auch das Kompromissangebot nur wenigen bekannt gewesen, konterte Schwaller: „Die Fraktionsvorsitzenden waren alle bei der Vorstellung dabei. Wenn diese ihre Fraktionen nicht informieren, dann verstehe ich das nicht.“ Er habe in der Runde auch die Frage gestellt, ob man mit den Plänen in die Öffentlichkeit gehen solle. Da habe es geheißen „Nein, erst wenn die Planung superperfekt ist.“

Die Investoren halten sich nach der jüngsten Debatte bedeckt, was das weitere Vorgehen ihrer Seite aus angeht (siehe Kasten). „Wir haben stets alle Hausaufgaben gemacht, die wir von der Stadt bekommen haben. Auch zu dem Kompromiss waren wir bereit und stehen dazu, denn wir wollen ein verlässlicher Verhandlungspartner sein“, betont Geschäftsführer Florian Eisner.

Der Stand der Dinge

Die rechtliche Bindungsfrist des Bürgerentscheids läuft, wie Jurist Professor Ferdinand Kuchler dem Stadtrat erklärt hatte, am 6. Dezember ab. Nach Auskunft des Bayerischen Gemeindetags steht das Verfahren somit wieder „auf Null“.

Wie geht es weiter? Aktuell arbeitet das beauftragte Planungsbüro einen Entwurf für den Bebauungsplan „Kirchzeile West“ aus, der auch den Kompromissvorschlag zum Thema Lichtspielhaus beinhaltet. Die Planung soll nach Angaben von Bürgermeister Felix Schwaller im Januar dem Bauausschuss vorgelegt werden. Ob indes auch „Werndl & Partner“ einen erneuten Antrag auf Vorbescheid für das Lichtspielhaus-Projekt einreicht, ist ungewiss. „Wir haben diesbezüglich erst einmal alles eingestellt und können zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nichts dazu sagen, was passiert“, sagte Geschäftsführer Florian Eisner gegenüber unserer Zeitung. Die Enttäuschung darüber, dass man sich auf die im September mit allen Beteiligten getroffene Kompromissvereinbarung nicht habe verlassen können, sitze tief. „Egal, was wir machen und tun, es scheint immer falsch zu sein. Deswegen tun wir im Moment gar nichts.“

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