Bauantrag im Ortsteil Willing abgelehnt: Entwurf zu wuchtig

von Redaktion

Ausschuss beschließt: Antragsteller für Errichtung eines Mehrfamilienhauses zu Neuplanung auffordern

Bad Aibling – Ein Mehrfamilienhaus soll in der Eugen-Belz-Straße im Ortsteil Willing entstehen. Der Antragsteller hatte 2018 eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Sechsfamilienhauses mit einer Wandhöhe von sieben Metern und einer Tiefgarage gestellt. Sowohl der Aiblinger Bauausschuss als auch das Landratsamt Rosenheim hatten der Voranfrage zugestimmt.

Nunmehr hat der Bauwerber einen Antrag auf Bau eines Mehrfamilienhauses mit zehn Wohneinheiten eingereicht, wobei der vormals circa 22 Meter lange Baukörper jetzt circa 40 Meter lang werden soll. Die Wandhöhe soll dabei auf 6,73 Meter reduziert werden, der erforderliche Stellplatznachweis ist erbracht.

Die zehn Wohnungen haben eine Wohnfläche von einmal 125 Quadratmeter, siebenmal zwischen 50 und 125 Quadratmeter und zweimal unter 50 Quadratmeter. Stadtbaumeister Andreas Krämer wies eingangs auf die in der Nachbarschaft bereits vorhandenen massiven Baukörper in Form landwirtschaftlicher Gebäude hin. Die Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl nannte er als „nicht übermäßig hoch“.

Richard Lechner (SPD) war die Größe des geplanten Gebäudes ein Dorn im Auge. Er wünschte sich „eine Gliederung, die nicht so lang wirkt“. Irmengard Ranner-Sobihard (ÜWG) sprach von einem „wahnsinnig langen Bauriegel“, der unterbrochen werden sollte. Florian Weber (BP) befand, dass der Baukörper „da schlecht reinpasst und den Ortsteil erschlagen würde“. Johann Schweiger (CSU) schlug vor, die Wohneinheiten zu teilen. Als „einfallslos“ bezeichnete Bürgermeister Felix Schwaller den Entwurf: „Man könnte auch kreativer planen“, lautete sein Kommentar. „Wir brauchen Wohnungen und müssen verdichten, aber so kann ich nicht zustimmen“, erklärte Thomas Höllmüller (CSU) und forderte eine neue Planung. Rudi Gebhart (ÜWG) stellte unter Hinweis auf die alten B&O-Gebäude fest: „Man kann aus einem Riegel schon was machen.“

Der Bürgermeister unterbreitete abschließend die Forderung, die Gestaltung des Baukörpers grundsätzlich zu überarbeiten. Der Ausschuss beschloss einstimmig, den vorliegenden Antrag abzulehnen. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Bauwerber die Gestaltung zu verhandeln.bjn

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